Zu viele Sitzungen

Wie viele Sitzungen und Pädagogische Konferenzen darf eine Schulleitung ansetzen? Wie fleissig dürfen diese statt finden? Wie lange dürfen sie dauern? Wie finde ich heraus, wie oft ich teil nehmen muss bei einem reduzierten Pensum, z. B. 50 Prozent? Gibt es das Richtlinien? Kann eine pädagogische Konferenz als Fortbildung abgebucht werden?

Liebe anfragende Person

Besten Dank für deine Anfrage. Gerne antworte ich hierzu:

Deine Frage beschäftigt viele Kollegien im Kanton, weil dies nirgends direkt über eine Anzahl Sitzungen oder Konferenzen gesetzlich definiert ist.
Der Hauptgrund besteht darin, dass die Gesetzgebung in diesem Bereich die Führungsverantwortung der Schulleitungen im Sinne der „geleiteten Schule“ stärken will.
Jede Schule ist mit ihren Rahmenbedingungen, ihrer Führungs- und Kollegiumsstruktur sowie der aktuellen Entwicklungssituation mit ganz unterschiedlichen Herausforderungen auf ihrem Weg und braucht daher auch unterschiedlich viele Zusammenkünfte.

Die Festlegung der Anzahl und der Dauer der Sitzungsgefässe sind in letzter Instanz Sache der Schulleitung. Es macht natürlich Sinn, wenn diese Sitzungsgefässe durch die Schulleitung auch begründbar und für das Kollegium auch nachvollziehbar sind. Regelmässige Sitzungsgefässe sollen im Prinzip in einer Jahresplanung fest gelegt werden und damit allen Teilnehmenden möglichst frühzeitig bekannt sein (dies ist gesetzlich so vorgegeben).

Die Dauer der Sitzungen hängt auch wieder von der Häufigkeit der Zusammenkünfte ab. Je weniger Sitzungen, desto mehr Anliegen häufen sich jeweils an.

Empfehlungen:
Ordentliche Sitzungen (Administrative, organisatorische, informative Inhalte), wo das Sicherstellen des Schulbetriebs im Zentrum steht, sollten meiner Ansicht nach und aus meiner Schulleitungserfahrung her nicht mehr als 2 Std dauern.
Vielleicht kann auch diskutiert werden, ob einzelne Informationen auch über elektronische Wege weiter gegeben werden könnten …

Pädagogische Sitzungen dürfen oder sollten eigentlich länger dauern. Hier steht der Austausch zu Fragen zum Unterricht im Zentrum. Ein halber Tag mit Pause ist hier „aus Erfahrung“ gut und wohl das sinnvolle Minimum.

Zur Präsenz mit weniger Pensum:
Dies müssen alle Schulen für sich festlegen.
Es gibt für mich pro Jahr einige Pflichtpräsenz-Gefässe für alle und andere Gefässe, wo die fehlenden Teilnehmenden die Sitzungsergebnisse im Holprinzip sich holen müssen.

Wichtig: Sitzungen und Konferenzen sind immer auch Teil deiner Grundanstellung (12 % deiner Anstellung sind Arbeitszeiten / Leistungen z G der ganzen Schule). Bei einem 50 % -Pensum sind dies über 100 Stunden !!
Welche Konferenzen und Päd. Sitzungen für die 3 % Weiterbildung deiner Anstellung angerechnet werden sollen, legt die Schulleitung fest.

Wenn du noch weitere Fragen oder Rückfragen hast, so melde dich doch ungeniert direkt bei mir.

Ich wünsche dir ein gutes Wochenende und grüsse freundlich

Heiner Schmid

heiner.schmid@phbern.ch