Anwesenheit im Kollegium

Liebe Kolleginnen und Kollegen
Ich unterrichte neu 14 Lektionen an einer Primarschule. Nun habe ich erfahren, dass von der Schulleitung erwartet wird, dass ich an sämtlichen Kollegiumsanlässen wie Konferenzen, Kollegiumstage, Schulanlässe etc. mit dabei bin. Der zeitliche Aufwand dafür beträgt nach Jahresübersicht ca. 60 Stunden. Die Konferenzen finden teilweise an einem meiner unterrichtsfreien Tage statt. Das bedeutet, ich muss für eine Stunde mitten an meinem freien Tag in die Schule.
Mich erstaunt diese Regelung, da ich ja so prozentual für den Bereich" Zusammenarbeit" deutlich mehr Zeit aufwenden muss als jemand, der 100% arbeitet.
Gibt es irgendwo Richtlinien für Teilzeitarbeit oder hat jemand Erfahrungen mit andern Regelungen?
Bin froh um Hinweise, damit ich das Thema konkret mit Vorschlägen bei der Schulleitung ansprechen kann.
Freundliche Grüsse
Lunasole

Liebe lunasole

Du sprichst ein personalrechtlich heikles Thema an, das nirgends explizit eine Regelung vorsieht für eine prozentuale Abstufung der 12%-Kollegiumszeit gemäss Anstellungsgrösse (LAG/LAV).
Die Art. 60-62 der LAV übergeben die Verantwortung für die Festlegung der Anwesenheitspflicht grundsätzlich der Schulleitung; dies sicherlich auch im Sinne der „geleiteten Schule“.
Jede Schule muss daher die Anwesenheitspflichtproblematik für Lehrpersonen mit kleineren Pensen individuell regeln.
Vernünftig sind Lösungen, die die Anwesenheit von TP-Lehrpersonen in anteilsmässig ungefährer Grösse ihres Pensums berücksichtigen. Bei einem Vollpensum von 1930 h im Jahr bedeuten die 12% Kollegiumszeit ungefähr 220 h theoretische Präsenzzeit, was wohl kaum eine Schule nutzt. Bei einem Pensum von 14 L. (ung. ein halbes Pensum) bedeutet dies eine theoretische Präsenzzeit von ung. 100 h.
Dass du an einer wichtigen, terminlich bereits länger festgelegten Konferenz mit einem halben Pensum zwischendurch an deinem freien Tag erscheinen musst, ist opportun. Wichtig erscheint mir, dass im Kollegium aber frühzeitig bekannt gemacht ist (Jahresplanung), an welchen Sitzungen, Anlässen, Weiterbildungen oder Konferenzen dein Erscheinen erwartet wird und an welchen Sitzungen du dich mit dem Prinzip der Holschuld über Inhalte oder Beschlüsse über ein Protokoll selber informieren musst.
Versuche doch heraus zu finden, wie es andere TP-Lehrpersonen an dieser Schule handhaben und/oder ob eine Regelung darüber mehr Klarheit gibt. Wenn nicht, so mache der Schulleitung doch den Vorschlag, ev. mit weiteren TP-Lehrpersonen dazu einen Vorschlag auszuarbeiten und der SL und dem Kollegium dies an einer Konferenz vorzustellen.

Ich wünsche dir einen guten Schulanfang und grüsse dich freundlich
Olive

Liebe/r Olive
Vielen Dank für deine Antwort.
Gut zu wissen, dass es keine allgemein verbindliche Regelung gibt.
Dein Vorschlag spricht mich an, gemeinsam mit andern TP Lehrpersonen und der Schulleitung eine Regelung zu suchen.
Gemeinsam ist sicher besser, als wenn ich - und andere - je alleine das Thema ansprechen.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Freundliche Grüsse
Lunasole

Auch wenn seitdem fünf Jahre vergangen sind - ich möchte trotzdem noch einen Gedanken anfügen:
Natürlich sind diese zusätzlichen Verpflichtungen (Konferenzen, Schulanlässe) oft lästig und erscheinen einem primär als Freizeitverlust. Andererseits - wenn man sich etwa von den Konferenzen dispensieren liesse, dann würde man riskieren, vom Informationsfluss an der Schule teilweise abgeschnitten zu sein (oder man erfährt Dinge nur noch aus zweiter Hand). Vor allem aber würde man damit auf eine Möglichkeit der Mitgestaltung verzichten; die Alternative wäre eine ‚konferenzenfreie‘ Schule, in der die Schulleitung allein entscheidet und über nichts mehr diskutiert wird.