Meine Schule sucht eine Nachfolge für die Schulleitung. Ich wäre bereit, den CAS zu absolvieren, bin jedoch der Meinung, dass die 450 Stunden unter Arbeitszeit laufen. Die Schulkommission stellt sich auf den Standpunkt, die Ausbildungszeit ginge auf meine Kappe.
Wer hat nun recht bzw. ist dies nur Verhandlungssache?
Guten Tag Renads
Sie möchten wissen, ob die 450 Arbeitsstunden, die der CAS «Schulen leiten» umfasst, auf Arbeitszeit gehen oder nicht. Diesbezüglich sind Sie sich mit der Schulkommission uneinig und möchten deshalb wissen, was gilt.
Nach Abklärung bei den Fachbereichsverantwortlichen der Weiterbildungslehrgänge der PHBern (WBL) sowie der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern (BKB) kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Bei der Schulleitungsausbildung handelt es sich um eine durch den Kanton bereits subventionierte und berufsorientierte Weiterbildung, welche auch bei einem Stellenwechsel nützlich sein kann. Die Anstellungsbehörde ist nicht verpflichtet, weitere Kosten oder die Ausbildungszeit zu vergüten, weil die Ausbildung gehaltswirksam wird.
Und noch dies zur Ergänzung: Die Schulleitungsausbildung besteht aus dem CAS Schulen leiten und dem CAS Schulqualität und Schulentwicklung. Aktuell ist der CAS Schulen leiten Voraussetzung für die Aufhebung des Funktionsabzuges. Bei nicht erfüllten Ausbildungsanforderungen erfolgt zwar eine Einstufung in der entsprechenden Gehaltsklasse, aber es erfolgt ein Abzug vom Grundgehalt. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung wird der Funktionsabzug aufgehoben.
Freundliche Grüsse
Sandmann
Guten Tag Sandmann
Vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Renads