Die kantonale Vorgabe für die durchschnittliche Klassengrösse lautet 19,7 SchülerInnen.
Uns wird gesagt, das Inspektorat (also die Erziehungsdirektion??) nehme als Berechnungsgrundlage nur die Klassen der Primar- und Sekundarstufe I, also ohne die Kindergartenklassen.
Kann dies jemand bestätigen? Und wie funktioniert eine Berechnung mit Basisstufenklasssen?
Lieber Berner
Mir ist nicht ganz klar, wer Ihnen diese Information gegeben hat. In der Gemeinde, in der ich bis vor kurzem Mitglied der Schulkommission war, rechneten wir die Kindergartenklassen mit, wenn es um die Durchschnitte ging. Wie Sie aus den beiliegenden Richtlinien für Klassengrössen ersehen können, bewegt sich der Normalbereich für den Vollzeitkindergarten zwischen 13 und 24 Kindern, bei Basisstufenklassen zwischen 18 und 24 Kindern. Wie genau die Verrechnung bei Mehrjahrgangsklassen und Basisstufenklassen erfolgt, weiss ich leider nicht. Hier wäre sicher die Schulleitung erste Anlaufstelle oder das Schulinspektorat.