Ablauf der Kündigung bei Krankschreibung

Guten Tag,

ich arbeite seit anderthalb Jahren an einer Schule. Zuerzeit bin ich krankgeschrieben, weil ich eine Operation machen musste.
Nun gestaltet sich die neue Situation an der Schule so, dass ich im Sommer 2015 keine Zukunft mehr für mich sehe. Ich habe vor zu kündigen. In Absprache mit der Schulleitung habe ich entschieden die Zeit bis zum 31. April zu nutzen, um mich zu bewerben. Ebenfalls werde ich während der Krankschreibung nicht kündigen.

Wie gesagt, habe ich mich beworben. Nun kann ich mich nächste Woche dort vorstellen gehen.

Wie soll ich mich verhalten? Die neue Schule ist informiert über die Operation und die Krankschreibung, aber wie soll ich reagieren, wenn ich die Zusage bekomme? Ich werde den Vertrag ja noch nicht unterschreiben, da ich noch bis Ende März krankgeschrieben bin.
Was kann ich tun, damit die neue Schule merkt, dass ich eigentlich die Stelle unbedingt haben möchte, aber ich noch nicht kündige, solange ich krankgeschrieben bin?

Danke für die hilfreichen Tipps!

Liebe Grüsse
Eichhörnchen

Liebes Eichhörnchen

Die Krankschreibung, die Kündigung des „alten“ Vertrages und die Zusage zum neuen Vertrag müssen zeitlich nicht aufeinander abgestimmt werden. Aus rechtlicher Sicht kann der „alte“ Vertrag während der Krankschreibung gekündigt werden (die Sperrfrist bei Kündigungen von kranken Arbeitnehmern muss nur der Arbeitgeber beachten, nicht aber der Arbeitnehmer). Der neue Vertrag darf unterschrieben werden, bevor der „alte“ Vertrag gekündigt ist.
Also: Bei Interesse an der neuen Stelle kann der Vertrag sofort unterschrieben werden. Der „alte“ Vertrag kann erst später gekündigt werden. Bei der Kündigung ist aber zu beachten, dass sie früh genug erfolgt, damit die Kündigungsfrist eingehalten werden kann.

Liebe Grüsse
Schlauer Bison

Lieber schlauer Bison,

danke für deine rasche Antwort.

Für mich ist die Frage aber noch nicht ganz geklärt. Ich versuche also noch genauer zu erklären, was ich meine =)

Als ich mit der Schulleitung über die Kündigung gesprochen habe, meinte diese, dass ich keinesfalls während der Krankschreibug kündigen soll. Falls irgendetwas „schief“ laufen sollte bei der OP, wäre dies sehr unglücklich, wenn ich gekündigt hätte. Einfach aus personalrechtlichen Gründen.
Daher meine Frage, wie ich mich verhalten soll, wenn ich jetzt also die Zusage bekommen würde, ich aber aufgrund der Krankschreibung nicht kündigen „möchte“.
Verstehst du was ich meine?

Liebe Grüsse
Eichhörnchen

Liebes Eichhörnchen

Wenn ich Dich richtig verstehe, möchtest Du nicht ohne arbeitsvertraglichen Schutz dastehen, wenn bei der Operation etwas schief laufen würde. Aber Du würdest ja ohnehin nur kündigen, wenn Du den neuen Vertrag unterschrieben hast. Und wenn Du den neuen Vertrag unterschrieben hast, dann bist Du ja wieder in einem Arbeitsverhältnis.

Anders wäre der Fall dann, wenn Du keinen neuen Vertrag unterschreiben könntest. In diesem Fall wäre es tatsächlich keine gute Idee, den „alten“ Vertrag aufzulösen.

Liebe Grüsse
Schlauer Bison

Lieber schlauer Bison,

ach sooo!!! Ich dachte. dass es Probleme geben würde, wenn ich den Vertrag „ändere“. Weisst du wie ich meine?
Dann meinte die SL wohl einfach, dass ich nicht kündigen soll, ohne einen neuen Vertrag zu haben.

Alles klar!

Herzlichen Dank für deine HIlfe!!!

Liebe Grüsse
Eichhörnchen

Liebes Eichhörnchen

Ja, ich denke auch, dass die SL das gemeint hat.

Der Vollständigkeit halber muss ich aber noch darauf hinweisen, dass es sich um einen neuen Vertrag (und nicht um eine Vertragsänderung) handeln wird. Ein neuer Vertrag löst eine neue Probezeit aus. Der neue Vertrag könnte also in der Probezeit aufgelöst werden, falls die Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht oder nicht wie erwartet angetreten werden sollte. So gesehen birgt der Stellenwechsel ein (kleines) Risiko. Da die neue Schule aber von der gesundheitlichen Situation weiss, würde sie hier allenfalls kulant reagieren.

Liebe Grüsse
Schlauer Bison