Bei Diskussionen über Integrationsfälle im Kindergarten ist bei uns die Frage aufgetaucht ob man als Lehrperson eine Integration eines Kindes ablehnen kann, wenn sie z.B. aus der Sicht der Lehrperson für das zu integrierende Kind nicht sinnvoll scheint oder wenn das Kind für die Klasse „nicht tragbar“ ist (z.B… Weil zu wenig Lektionen zur Unterstützung gesprochen wurden).
Einige Lehrpersonen wurden darüber informiert, dass es möglich sei als Lehrperson eine Integration abzulehnen, andere haben das Gegenteil gehört. Mich würde nun interessieren was richtig ist und auf welche Gesetzte/Verordnungen dies beruht.
Grundsätzlich kann eine Lehrperson ein Integrationsprojekt in ihrer Klasse nicht ablehen.
Von der GEF (Gesundheits und Fürsorgedirektion) stehen sechs zusätzliche Lektionen, die durch
die IF-Lehrperson erteilt werden, zu Verfügung. Zusätzlich kann das regionale Schulinspektoriat
bis zu weiteren, max. vier Lektionen sprechen. Diese stehen der ganzen Klasse zu und können im Teamteaching
oder im Halbklassenunterricht umgesetzt werden. Weiter kann die zuständige InspektorIn eine zweite
Klassenlehrperson-Lektion zur Enlastung für den zusätzlichen administrativen Aufwand sprechen.
Alle gesetzlichen Grundlagen dazu findest du auf der Homepage der Erziehungsdirektion (erz) des Kantons Bern
unter Integration und besondere Massnahmen (Artikel 17).
Ich freue mich auf deine Rückmeldung
und grüsse herzlich
Frühling