In meiner 7. Klasse gibt es einen Schüler, welcher das 7. Schuljahr wiederholt. Er ist jedoch seit März 2024 nicht mehr in der Schule, weil er in einer Klinik ist. Nun kommt er voraussichtlich erst zwei Wochen nach den Herbstferien wieder. Gibt es eine Regelung, welche Bedingungen er erfüllen muss, damit er in der 7. Klasse Sek bleiben darf (Modell 2) oder kann er das Schuljahr so oder so beenden und dann ev. in die Realklasse wechseln.
Eine spezifische Regelung für einen Sachverhalt dieser Art gibt es nach meinem Kenntnisstand nicht. Für die Planung der Wiedereingliederung müssten hier vermutlich die entsprechenden kantonalen Fachstellen beigezogen werden.
In meinen Augen gilt einfach die DVBS.
Jetzt, wo die Beurteilungsphase ein ganzes Jahr ist, sollte es gut möglich sein, in dieser Zeit ein authentisches Bild zu erhalten.
Und ganz wichtig finde ich, dass die Schulleitung gemäss DVBS Art. 57 Augenmass walten lassen und individuell einen sinnvollen Entscheid fällen kann.