Die Eltern eines Schülers von mir (4. Klasse) haben dem Schüler heute Morgen einen Zettel (handgeschrieben, von den Eltern selbst) mitgegeben, auf dem steht, dass der Schüler für 2 Wochen aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht teilnehmen darf (Grund/Ursache unbekannt). Reicht das so, oder müssten sie dafür eigentlich ein Arztzeugnis bringen bzw. dürfte ich ein Arztzeugnis einfordern? Vielen herzlichen Dank für die Antwort.
Also ich wäre da schon etwas kritischer und würde nach einem Arztzeugnis fragen. Die Regeln dürften hier ähnlich sein wie im Berufsumfeld, dass ab drei Tagen ein Zeugnis verlangt werden darf. Oder die Eltern können es dir gegenüber begründen (was sie datenschutzbedingt aber nicht müssen).
Liebe(r) blumenstein324
Im Kanton Bern hat die Erziehungsdirektion (heute: Bildungs- und Kulturdirektion) gestützt auf Art. 27 des Volksschulgesetzes vom 19. März 1992 (VSG; BSG 432.210) und Art. 27 Abs. 1 Bst. e der Volksschulverordnung vom 10. Januar 2013 (VSV; BSG 432.211.1) die Direktionsverordnung vom 16. März 2007 über Absenzen und Dispensationen in der Volksschule (DVAD; BSG 432.213.12) erlassen. Gemäss Art. 2 Abs. 1 Bst. a DVAD gilt die Krankheit des Kindes als nicht vorhersehbare, entschuldigte Absenz. Das Verfahren für Absenzen wird in Art. 7 DVAD geregelt, namentlich kann die Klassenlehrkraft Arztzeugnisse oder andere Bestätigungen einfordern (vgl. Art. 7 Abs. 3 DVAD). Der Gesetzgeber räumt der Klassenlehrperson mit dem «kann» also einen gewissen Ermessensspielraum bei der Absenzenkontrolle ein.
Liebe Grüsse, der schlaue Bison