Ab dem nächsten Schuljahr werde ich eine Jahresstellvertretung in einem Kindergarten zu 83,3% antreten.
Nun habe ich eine ausgeschriebene Stelle gesehen (unbefristete Anstellung) als Fachlehrperson TTG zu 4 Lektionen an einer anderen Schule.
Darf ich mich auf diese Stelle bewerben oder muss ich vorher Rücksprache mit dem ersten Anstellungsort nehmen?
Muss ich die Arbeitgeber über die jeweilige Zweitanstellung informieren?
Liebe(r) Northere
Für Nebenbeschäftigungen sind insbesondere die Art. 85–88 der Verordnung vom 28. März 2007 über die Anstellung der Lehrkräfte (LAV; BSG 430.251.0) zu beachten. Weil es sich bei der von Dir angestrebten Zweitanstellung um eine entschädigte Nebenbeschäftigung handelt, wäre sie in jedem Fall meldepflichtig (vgl. Art. 85 Abs. 3 LAV).
Sodann müssen meldepflichtige Nebenbeschäftigungen grundsätzlich durch die Anstellungsbehörde bewilligt werden (vgl. Art. 86 Abs. 1 LAV). Davon ausgenommen sind Nebenbeschäftigungen mit kleinen Pensen, wenn sich die Nebenbeschäftigung und die Erfüllung des Berufsauftrags zusammen im Rahmen der Jahresarbeitszeit bewegen und kein Interessenskonflikt besteht (vgl. Art. 86 Abs. 2 LAV). Wegen dem Risiko einer allenfalls notwendigen Bewilligung, empfiehlt sich meiner Ansicht nach die Kontaktaufnahme mit der (Erst-)Anstellungsbehörde schon während des Bewerbungsprozesses für die Nebenbeschäftigung.
Liebe Grüsse, der schlaue Bison