Anstellung von Person ohne adäquate Ausbildung

An unserer Schule wird eine 100%Stelle als KLP frei. Die Stelle ist noch nicht auf dem offiziellen Stellenportal ausgeschrieben und das Kollegium wurde noch nicht über die Kündigung informiert. Nun findet bereits nächste Woche ein Vorstellungsgespräch mit einer Interessierten Person statt, die jedoch „keine“ Ausbildung hat (Sozialpädagogin). Darf die Stelle direkt jemanden „ohne“ Ausbildung gegeben werden, bevor sie überhaupt ausgeschrieben wurde und eine ausgebildete Lehrperson die Chance hatte?
Ich bin mir über den grossen Lehrpersonenmangel im klaren. Ende März gibt es aber meiner Meinung nach sicher noch Chancen, dass sich eine ausgebildete Lehrperson interessieren würde. Der Schulort ist zentral, und die Stelle attraktiv.
Danke für die Antwort!

Liebe/r Chindergarteliebi

Besten Dank für deine Frage, die bei uns angekommen ist.

Wir haben sie intern der zuständigen Expertin/dem zuständigen Experten weitergeleitet. Eine Antwort folgt so bald als möglich.

Herzliche Grüsse,
das Moderationsteam

Liebe(r) Chindergarteliebi,

gemäss Art. 9 der Personalverordnung des Kantons Bern vom 18. Mai 2005 (PV; BSG 153.011.1) müssen offene, wieder zu besetzende Stellen mindestens im elektronischen Stellenmarkt des Kantons ausgeschrieben werden. Von der Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung sind ausgenommen:

a. bis zu einem Jahr befristete Stellen;

b. Stellen, die in den Organisationseinheiten intern besetzt werden;

c. Stellen für die interne Jobrotation.

Sodann gilt gemäss Wissensplattform Personal- und Gehaltswesen Lehrpersonen des Kantons Bern ebenfalls: „Wenn besondere Gründe es rechtfertigen, ist auch bei Funktionen, die auf maximal zwei Jahre befristet sind, die Ausschreibung der Stelle nicht zwingend.“

Liebe Grüsse, der schlaue Bison

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