Kommunikation der SL bei Neuanstellungen

Guten Tag

Unsere Schulleitung stellte letztes Jahr eine IF Person an, welche keine SH Ausbildung hat - also einfach eine reguläre Primarlehrerin ist. Dies, weil sie keine SH Lehrperson fanden. Das kann ich nachvollziehen.
Hingegen frage ich mich, wieso diese Lehrperson eine unbefristeteAnstellung erhielt und dies dazu noch ohne die Auflage, dass sie die Ausbildung berufsbegleitend macht?
Zusätzlich erfuhr ich dies nicht von der SL sondern von der LP selbst: auf meine Nachfrage, wo sie schon überall arbeitete.
Ich finde, als KLP sollte ich diesbezüglich von der SL informiert werden? Wie stehe ich da, wenn in einem Gespräch die Eltern eine Frage an die IF Person stellen und dann ihre „Nichtausbildung“ zur Sprache kommt und ich nichts davon wusste?
Und auf diesen Sommer setzte die SL gleich nochmals einen oben drauf:
Weil eine Kindergartenlehrerin ein Burnout hatte und nun kündigte, stellten sie die Stellvertretung nun fest für diese Stelle ein. Diese ist aber nur Kleinkindererzieherin. Die Stelle wurde weder im Kollegium noch offiziell ausgeschrieben.
Darf die SL so willkürlich Anstellungen tätigen?
Wie soll ich mich verhalten? Schweigen… oder das Gespräch suchen?

Freundliche Grüsse
Rikki

Guten Tag Rikki

Die «Willkür» Ihrer Schulleitung in Sachen Anstellung beschäftigt Sie stark. Etwas in Ihnen wehrt sich, diese Vorgehensweise einfach so stehen zu lassen. Welche Erfahrung wohl hinter diesem Wehren steht?

Eine schlechte Beziehung zur Schulleitung? Diese «Willkür» lässt das Fass überlaufen!
Eine unbefriedigende Situation mit der IF-Lehrperson? Sie ist eine Schülerin mehr, die ich betreuen muss!
Eine eigene Anstellungsgeschichte? Ich wurde nur befristet angestellt.
Ihr Gerechtigkeitssinn? Das geht doch nicht, andere müssen auch einen Fähigkeitsausweis vorweisen.
Meine eigene Tochter musste eine «Unausgebildete» ertragen.

Diese Selbstklärung ist wichtig, damit Sie die Frage nach Ihrem Verhalten klären können. Die Antwort könnte zeigen, dass eher Schweigen angesagt ist oder dass es wichtig ist, ein Gespräch zu suchen.

Die Schulleitung hat gegenüber dem Kollegium keine Informationspflicht in Sachen Ausbildungshintergrund. Offenbar hat sie sich gegen die Transparenz entschieden. Ich gehe davon aus, dass sie Gründe dafür hat, kenne sie aber nicht.

Auch ihre Art, wie sie die neue Kindergartenstelle besetzt hat, liegt im Ermessen der Schulleitung. Ob es allerdings rechtens ist, eine unbefristete Anstellung auszustellen, muss eine juristische Fachperson beantworten. Ich werde Ihre Frage diesbezüglich weiterleiten.

Und zuletzt: Falls in einem Elterngespräch die «Nichtausbildung» aufgedeckt wird, können Sie ruhig zurücklehnen und sagen, dass Anstellungsfragen mit der Schulleitung diskutiert werden müssen, dass das nicht in Ihre Kompetenzen falle und dass Sie allenfalls bis jetzt nichts davon gewusst hätten.

Ich hoffe, dass ich Ihnen einige Ihrer Fragen habe klären können.

Mit freundlichen Grüssen
Kashgar

Danke Ihnen für die umgehende Antwort.
Der Antwortsvorschlag gegenüber den Eltern finde ich gut.
Gerne erwarte ich noch die Antwort der juristischen Fachperson.
Falls alles rechtens ist, kann ich mich auch auf diese Situation einstellen.
Aber ich möchte es einfach geklärt haben.
Daher finde ich dieses Forum wirklich pragmatisch gut! ***
Mit freundlichem Gruss und Dank
Rikki

Liebe(r) Rikki

Im Kanton Bern wird eine Lehrperson im Normalfall unbefristet angestellt (Art. 4 Abs. 2 des Gesetzes vom 20. Januar 1993 über die Anstellung der Lehrkräfte [LAG; BSG 430.250]), unabhängig davon, ob sie über ein gesamtschweizerisch oder über ein vom Kanton Bern anerkanntes Lehrdiplom oder Lehrpatent für die entsprechende Stufe und die entsprechenden Fächer verfügt (vgl. hierzu insbesondere auch die offenen Formulierungen «streben an» und «in der Regel» in Art. 5 LAG bezüglich der Anstellungsvoraussetzungen). Gemäss Art. 10 Abs. 1 der Verordnung vom 28. März 2007 über die Anstellung der Lehrkräfte (LAV; BSG 430.251.0) erfolgt die Anstellung nur gerade dann befristet, wenn der Endtermin der Anstellung bereits bekannt ist oder wenn die Lehrperson als Fachreferentin, Fachreferent, Stellvertretung oder als Klassenhilfe verpflichtet wird.

Liebe Grüsse, der schlaue Bison

Guten Tag, schlauer Bison

Danke wiederum für die Antwort. Dann kann ich mich nun wieder meinen eigenen Klassenproblemen widmen :wink:

Ein kleines Kopfschütteln über die Anstellungsbedingungen des Kantons Bern bleiben dennoch bestehen… meiner Meinung nach disqualifiziert es die ausgebildeten Lehrpersonen, wenn Leute ohne Fachabschluss gleich behandelt werden.
Aber was soll’s… irgenwie läuft ja sowieso so vieles schief… Kopf hoch und weiter schwimmen.

LG
Rikki (weiblich)

In der Tat hat der Kanton Bern im Vergleich mit anderen Kantonen eine sehr liberal geprägte Anstellungsgesetzgebung. Dies hat möglicherweise gewisse Nachteile bezüglich Qualität bei der Erfüllung des Berufsauftrags. Was aber nicht sein muss. Wir haben bisher mit der Anstellung - selbstverständlich wenn immer möglich unbefristet - von nicht ausgebildeten Lehrpersonen gute Erfahrungen gemacht, was ich von ausgebildeten nicht vorbehaltlos sagen kann. Ich will abschliessend darauf hinweisen, dass wir die gegenwärtige und wohl noch länger andauernde Knappheit an ausgebildetem Lehrpersonal nur dank der eingangs erwähnten liberalen Anstellungsgesetzgebung meistern können.