Hallo miteinander
Ich weiss, dass Thema “unausgebildete Lehrkräfte” wurde schon mehrmals besprochen - aber mir ist folgende Frage immer noch nicht ganz klar und hoffe, dass ihr mir da klar antworten könnt:-):
- Ich meine irgendwo gelesen/gehört zu haben, dass wenn ausgebildete Fachkräfte vorhanden sind, Stellen und Lektionen zunächst mit den ausgebildeten Fachkräften zu besetzen sind, bevor unausgebildete Leute in Betracht gezogen werden. Ist das irgendwo gesetzlich festgelegt? Vielen Dank für euren Support.
Konkret gibt es bei uns eine unausgebildete Person, die ein bVSA-int. Kind betreut. Wenn aber nun entsprechende Fachkräfte vorhanden sind, müssten diese eigentlich die Lektionen eigentlich, zumindest im nächsten SJ, erhalten; kann das so abgeleitet werden?
Merci vielmals!