Stellen besetzen mit unausgebildeten Leuten

Hallo miteinander

Ich weiss, dass Thema “unausgebildete Lehrkräfte” wurde schon mehrmals besprochen - aber mir ist folgende Frage immer noch nicht ganz klar und hoffe, dass ihr mir da klar antworten könnt:-):

  1. Ich meine irgendwo gelesen/gehört zu haben, dass wenn ausgebildete Fachkräfte vorhanden sind, Stellen und Lektionen zunächst mit den ausgebildeten Fachkräften zu besetzen sind, bevor unausgebildete Leute in Betracht gezogen werden. Ist das irgendwo gesetzlich festgelegt? Vielen Dank für euren Support.

Konkret gibt es bei uns eine unausgebildete Person, die ein bVSA-int. Kind betreut. Wenn aber nun entsprechende Fachkräfte vorhanden sind, müssten diese eigentlich die Lektionen eigentlich, zumindest im nächsten SJ, erhalten; kann das so abgeleitet werden?

Merci vielmals!

1 „Gefällt mir“

Liebe Helena
Danke für die Frage.
Wenn eine ausgebildete Lehrpersonen/Fachpersonal zur Verfügung steht ist dieses aus Qualitätsgründen einzusetzen. Aber ob das gesetzlich so festgelegt worden ist, weiss ich nicht, ich würde mich da bei der BKD erkundigen…
Liebe Grüsse, Danica

1 „Gefällt mir“

Wo genau bei der BKD?

Ich würde beim Rechtsdienst nachfragen: Rechtsdienst BKD

1 „Gefällt mir“