Landschulwoche

Guten Tag

Ich arbeite als Teilpensenlehrperson an zwei Klassen im selben Schulhaus. An der einen Klasse bin ich während 7 Lektionen pro Woche, an der anderen während 15 Lektionen. Nun meine Frage: Beide Klassen machen nächstes Jahr eine Landschulwoche. Bin ich bei beiden Klassen verpflichtet, als Begleitperson mitzugehen? Falls nein, wie wird das mit den Lektionen geregelt, die ich dann jeweils „frei“ habe?

Guten Tag
Landschulwochen sind in vielen Schulen feste und wichtige Bestandteile in der Jahresplanung. Sie bedeuten für die Klassenlehrpersonen und auch alle anderen beteiligten Lehrpersonen während dieser Woche viel Einsatz und eine hohe Präsenzzeit. Mit der Jahresarbeitszeit lässt sich dieser Überhang auch wieder ins Gleichgewicht bringen.
Als Teilpensenlehrperson mit einem Pensum von 22 kann von Ihnen keine 100% Teilnahme als Begleitperson gefordert werden, schon gar nicht in zwei Lagern.
Die Regelungen und Abmachungen in den Schulen sind unterschiedlich.
Viele Schulen haben Modelle, bei welchen die TP während einzelner Tage anwesend sind und Sequenzen im Lager durchführen oder begleiten. So fallen bei Ihnen auch keine Lektionen aus.
Anders ist es mit den Lektionen, die möglicherweise ausfallen, weil Sie an einem Lager einer anderen Klasse teilnehmen.
Da macht es sicher Sinn, frühzeitig mit der betroffenen Klassenlehrperson und der Schulleitung verschiedene Varianten durchzudenken.
Niesen