Von Bildung Bern wird ein Excel-Dokument zur Erfassung der Arbeitszeit zur Verfügung gestellt. Wie tragt ihr da eure unterrichteten Lektionen ein? In der Erklärung heisst es, man solle die Lektionen inkl. Pause eintragen.
Liebe Veronika
Besten Dank für deine Frage, die bei uns angekommen ist.
Wir haben sie intern der zuständigen Expertin/dem zuständigen Experten weitergeleitet. Eine Antwort folgt so bald als möglich.
Herzliche Grüsse,
die Redaktion
Liebe Veronika,
gemäss Art. 127 der kantonalen Personalverordnung (PV; BSG 153.011.1) besteht ein Anspruch auf eine bezahlte Pause von je 15 Minuten während des Vormittags und des Nachmittags. Dauert die tägliche Arbeitszeit mehr als sieben Stunden, muss zudem eine unbezahlte Pause von mindestens 30 Minuten bezogen werden (vgl. Art. 125 Abs. 4 PV). Schliesslich haben schwangere Frauen ab dem vierten Monat Anspruch auf eine zusätzliche bezahlte Pause von je zehn Minuten während des Vormittags und des Nachmittags (vgl. Art. 131 Abs. 2 PV).
Aufgrund der Verweisung in Art. 1 Abs. 2 (i. V. m. Art. 2) des Gesetzes über die Anstellung der Lehrkräfte (LAG; BSG 430.250) gelten diese Bestimmungen auch für die Lehrpersonen an allgemeinen öffentlichen Volksschulen, kantonalen Sonderschulen, kantonalen Mittelschulen, kantonalen oder subventionierten Berufsfachschulen und kantonalen höheren Fachschulen.
In den FAQ der BKD heisst es dazu:
„Für die Berechnung der Jahresarbeitszeit gilt: Sobald eine Lehrperson am Morgen die Arbeit beginnt […,] beginnt die Arbeitszeit. Auch die Pausen bedeuten Arbeitszeit. Die Mittagspause (Verpflegung) zählt nicht als Arbeitszeit. Auch die unterrichtsfreie Arbeitszeit wird als Arbeitszeit berechnet (85 Prozent Unterrichten, Erziehen, Beraten, Begleiten – 12 Prozent Mitarbeit, Zusammenarbeit – drei Prozent Weiterbildung). Für die Berechnung der Unterrichtszeit einer Lehrperson gelten beispielsweise 28 Lektionen (bei 39 SW) pro Woche als 100 Prozent Beschäftigungsgrad. Pausenzeit kann nicht an die Unterrichtszeit angerechnet werden. Im Kindergarten ist die Pausenregelung oftmals noch anders. So werden Pausen an die Lektionen angerechnet. Das bedeutet z.B. 08.20 bis 12.00 Uhr = 220 Minuten = 4,9 Lektionen.“
Liebe Grüsse, der schlaue Bison
Liebe Veronika
Von Bildung Bern haben wir folgende Stellungnahme zu deiner Frage erhalten:
Bildung Bern geht vom Prinzip der Jahresarbeitszeit aus.
Die Unterrichtszeiten inkl. Pausen sollen in der Rubrik „Unterrichts-Durchführung“ eingetragen werden.
Die Gliederung wurde entsprechend der Vorgabe in der Lehreranstellungsverordnung LAV vorgenommen:
- der orange und grüne Bereich entsprechen den 85 % Unterricht
- der blaue Bereich entspricht den 12 % Zusammenarbeit und Qualitätsentwicklung
- der gelbe Bereich der Pflicht zur persönlichen Weiterbildung im Umfang von 3 %.
Dazu kann man ja in einem separaten Register (grün) die konkreten Weiterbildungen eintragen und bezeichnen.
Bei „Vor/Nachbereitung“ könnte man die Pausen theoretisch auch eintragen. Das wird aber unnötig kompliziert.
In diese Rubrik soll eingetragen werden, was die Lehrperson an ihren unterrichtsfreien Tagen oder in den Schulferien leistet. So steht es auch in den Erläuterungen. Entscheidend ist schlussendlich das Total.
Freundliche Grüsse,
die Redaktion