hallo zusammen
wir sind neu verpflichtet, die arbeitszeit zu erfassen. differenzierte haltung haben wir als kollegium mit der schulleitung bzgl. arbeitszeit in einem lager.
vorab: es geht keiner seite darum, zu „minütelen“ oder dass jemand das gefühl hat, eine person arbeite zu wenig. trotzdem merken wir, da harzt es bei einem kleinen punkt.
wie viele stunden sind an einem normalen lagertag zu erfassen? die schulleitung bewertet es mit 8 stunden (begründung: ein normaler arbeitstag). wir als kollegium empfinden das als affront. wir wollen nicht 24 stunden aufschreiben können, aber dennoch muss doch die dauerpräsenz auch gewürdigt werden. abgesehen davon sind wir ja weit mehr als 8 stunden mit der klasse zusammen. ich muss sicherlich keinem erzählen, wie so ein normaler lagertag aussieht und wie schlecht man als lehrperson schläft, weil man immer ein ohr bei den sus hat…
danke für eure beiträge!
Liebe/r Lapster
Besten Dank für deine Frage, die bei uns angekommen ist.
Wir haben sie intern der zuständigen Expertin/dem zuständigen Experten weitergeleitet. Eine Antwort folgt so bald als möglich.
Herzliche Grüsse,
die Redaktion
Liebe(r) Lapster
Die Jahresarbeitszeit der Lehrerinnen und Lehrer setzt sich zusammen aus der Unterrichtszeit (im Stundenplan ausgewiesene Lektionen pro Schulwoche) sowie aus der für die übrigen Bereiche des Berufsauftrags aufzuwendende Arbeitszeit (vgl. Art. 40 der Verordnung vom 28. März 2007 über die Anstellung der Lehrkräfte [LAV; BSG 430.251.0]). Zum Berufsauftrag gehören nebst dem Unterrichten also auch Erziehen, Beraten, Begleiten, Mitarbeiten bei der Unterrichts- Schul- und Qualitätsentwicklung, Zusammenarbeiten und Weiterbilden (vgl. Art. 17 des Gesetzes vom 20. Januar 1993 über die Anstellung der Lehrkräfte [LAG; BSG 430.250] und Art 52–62 LAV).
Das Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung (AKVB) stellt den Lehrpersonen ein elektronisches Instrument zur Arbeitszeiterfassung (AZE) zur Verfügung (abrufbar unter https://www.erz.be.ch/ > Kindergarten & Volksschule > Anstellung der Lehrkräfte > Arbeitszeit / Beschäftigungsgrad), welches – Art. 17 LAG entsprechend – die Spalten «AZ Unterricht, Erziehen, Beraten und Begleiten», «AZ Zusammenarbeit» und «AZ Weiterbildung» vorsieht. Sodann ist in der Wegleitung zur AZE vorgesehen, dass in den Spalten jeweils die effektive aufgewendete Zeit bzw. der effektive Aufwand einzutragen ist. Nach meinem Dafürhalten muss dies auch während einem Schullager gelten.
Liebe Grüsse, der schlaue Bison
Dass das Kollegium 8h Arbeitszeit pro Lagertag als Affront empfindet, ist absolut verständlich. Dass ein SL (der hoffentlich selbst auch mal Lager geleitet hat) eine solche Aussage macht, ist der Gipfel.
Es muss doch möglich sein, den gesunden Menschenverstand bei der Beurteilung dieser Frage zu verwenden. Ich meine, von den 24h des Tages müsste die Schlafenszeit abgezogen werden, also ca. 7-8 h. Der Rest ist in einem Lager ganz klar Arbeitszeit. Nicht selten können auch Nächte viel Arbeit bescheren, davon kann wohl jeder ein Lied singen…
Ich bin weitgehend einverstanden. Allerdings ist es die effektive Arbeitszeit ohne Pausen, gemütlicher Runde unter LP am Abend,…
Dass dann irgendwie gegen 17h aufgeschrieben werde, finde ich persönlich - mit sehr viel Lagererfahrung - dann doch als sehr viel bzw. unpassend.