Guten Tag
In meiner Schule werden Fotos von uns Lehrkräften und von den Kindern gemacht. Diese werden anschliessend mit Vorname und bei uns Lehrkräften auch mit Nachname neben dem Haupteingang im Eingangsbereich aufgemacht. Dieser Bereich ist öffentlich zugänglich und wird Abends und am Wochenende rege von verschiedenen Vereinen und öffentlichen Kursen benutzt. Somit können viele verschiedene Personen die Fotos und die Namen einsehen. Für mich ist dies „datschutztechnisch“ nicht zu vereinbaren. Ausser mir scheint dies in der Schule aber niemanden zu stören. Was kann ich machen?
Vielen Dank für die Antwort!
Liebe(r) schoolio,
nachstehend ein Auszug aus den Ausführungen des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) zum Thema „Veröffentlichung von Fotos“ (hier abrufbar; die Hervorhebungen sind von mir):
„Unabhängig von urheberrechtlichen Überlegungen besteht bei Fotos das Recht am eigenen Bild. Dies bedeutet, dass die abgebildeten Personen in der Regel darüber entscheiden, ob und in welcher Form ein Bild aufgenommen und veröffentlicht werden darf. Aus diesem Grund dürfen Fotos meist nur dann veröffentlicht werden, wenn die darauf Abgebildeten ihr Einverständnis gegeben haben. Auf die Einwilligung darf […] nur dann verzichtet werden, wenn ein überwiegendes öffentliches oder privates Interesse eine Veröffentlichung rechtfertigt. Ein solches kann jedoch, insbesondere bei Bildern einzelner Personen, nur mit Zurückhaltung angenommen werden (z. B. bei Berichterstattungen über öffentliche Veranstaltungen wie Sportanlässe, Konzerte etc. mit grösserer Bedeutung oder bei Medienberichten unter Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflicht). Im Zweifel sollte die Einwilligung der Betroffenen eingeholt werden.“
Vor diesem Hintergrund ist klar, dass es mit Blick auf die Veröffentlichung von Fotos der an Deiner Schule tätigen Lehrpersonen deren Einwilligung und mit Blick auf die Veröffentlichung von Fotos Eurer (minderjährigen) Schülerinnen und Schüler die Einwilligung der Erziehungsberechtigten, also in aller Regel der Eltern, braucht.
Zur Einwilligung äussert sich der EDÖB sodann wie folgt: „[Sie] ist […] nur dann gültig, wenn sie nach angemessener Information und freiwillig erfolgt. Ob die Information angemessen ist, hängt davon ab, ob es um die Veröffentlichung von Gruppenfotos oder um Bilder einzelner Personen geht. […] [In letzterem Fall] müssen die Betroffenen die Möglichkeit haben, die zur Publikation vorgesehenen Bilder einzusehen. Zudem müssen sie über den Kontext der Veröffentlichung informiert werden.“
Zu beachten ist schliesslich, dass eine einmal erteilte Einwilligung grundsätzlich jederzeit widerrufen werden kann. Diesfalls muss auch die entsprechende Veröffentlichung, soweit überhaupt möglich, rückgängig gemacht werden.
Liebe Grüsse, der schlaue Bison
Hallo schoolio & SchlauerBison
Rechtlich ist die Einschätzung von SchlauerBison wahrscheinlich richtig. Allerdings treibt der Datenschutz auch in Schüle mittlerweile Blüten aus, die schon auch eine Kehrseite haben. An immer mehr Schulen werden die SuS und ihre Kontaktdaten nicht mehr in Schulbüchlein aufgeführt. Ass Datenschutzgründen. Im Endeffekt führ dies in meinen Augen zu einer erneuten und unnötigen Mehrbelastung der Schulen (Sekretariat) und Lehrpersonen.
Immer wieder kommt es, auch ausserhalb des Schulareals, zu Konflikten zwischen Kindern verschiedener Familien und Klassen. Bis anhin konnten die Eltern mit einem Blick ins Büchlein die Telefonnummer der jeweiligen Eltern nachsehen, da anrufen und die Sache unter sich klären. Häufig haben wir die Eltern auch gebeten, einen Konflikt direkt zu regeln. Die Schule kann, soll und darf nicht überall reinspielen.
Das geht jetzt nicht mehr. In Zukunft werden die Eltern bei jedem Konflikt zwischen SchülerInnen in die Schule oder die Lehrpersonen anrufen. In Zukunft werden wir jeden Konflikt, ob auf dem Schulareal oder eben nicht, in der Schule haben und bearbeiten müssen. Weil die Eltern sich ja eben nicht mehr gegenseitig anrufen können/dürfen. Was nicht bei den Klassenlehrern landet, landet im Sekretariat der Schule und damit bei der Schulleitung.
Wir alle wissen, wie es um die Be- und häufig Überlastung von Lehrpersonen steht. Ich weiss aber nicht, ob uns bewusst ist, dass solche Massnahmen weitergehendere Auswirkungen haben als bloss ein paar gestrichene Nummern. Hier wird der Schule als Bildungsinstitution eine ganz neue Aufgabe und Last aufgebürdet, die vorhin logisch- und richtigerweise in der privaten Verantwortung der Eltern unter sich geregelt wurde.
Was nach einem Sieg für den Datenschutz aussieht, entpuppt sich für Lehrpersonen und die Schulen als (nicht nur in meinen Augen) Beitrag zur Mehrbelastung und entbindet Eltern von der Pflicht, ihre Erziehungsverantwortung wahrzunehmen, miteinander Probleme zu lösen und so zu einem guten und gesunden sozialen Klima im Quartier beizutragen.
So wird der Datenschutz zu Last. Und entbindet Eltern von einer Verantwortung, die bis jetzt bestens geklappt hat und dem gesunden Menschenverstand entspricht. Schade.