Videos und Fotos von SuS

Hallo

Ich habe ein paar Fragen zur rechtlichen Lage betreff Videos und Fotos von Kindern.

Wir haben in der Projektwoche ein Theater einstudiert und am Ende der Woche wird eine Elternaufführung stattfinden:

  1. Wie sieht es mit fotografieren und filmen mit Smartphones der Eltern aus?

  2. Eine Mutter möchte das Theater filmen als Andenken für die Kinder. Wenn der Film nur via DVD/USB Stick an die Kinder verteilt wird. Ist das ok?

  3. Ein Schulkommissionsmitglied möchte einen Beitrag ins Gemeindeblatt schreiben inkl. Foto. Nur Fotos wo keine Kinder zu erkennen sind (z.B.von hinten) oder Einwilligung einholen?

Am Elternabend haben alle Eltern unterschrieben, dass sie einverstanden sind, dass ich als Lehrperson Fotos von den Kindern machen darf und für schulinterne Dinge benutzen.

Das ist die Ausgangslage. Was können Sie mir raten? Was darf ich erlauben und wo muss ich eine Einwilligung einholen, bzw. soll ich nicht erlauben?

Vielen Dank für die Hilfe!

Liebe(r) Lehrerhabenimmerfrei

Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern unterstehen als Private dem Bundesgesetz vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz (DSG; SR 235.1). Dieses verbietet Bild- oder Tonbildaufnahmen, die nicht durch eine Einwilligung, ein Gesetz oder ein überwiegendes privates oder öffentliches Interesse gerechtfertigt sind. Vorliegend ist zunächst zu beachten, dass Aufnahmen der Eltern an Schulanlässen, wie eben z.B. Theateraufführungen, das Rechtsverhältnis zwischen dem aufgenommenen Kind (bzw. dessen Eltern) und der aufnehmenden Person betreffen. Soweit die Eltern über den öffentlichen (oder für andere Eltern zugänglichen) Anlass informiert sind und solange Lehrpersonen im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht keine gravierenden Rechtsverletzungen feststellen, besteht für sie in dieser Situation keine Pflicht, gegen Aufnahmen der Eltern einzugreifen. Es ist hier Sache der Gefilmten oder Fotografierten (bzw. deren Eltern), ihre Rechte wahrzunehmen und sich gegen widerrechtliche Aufnahmen zu wehren.

Den Eltern dürfte es an Schulanlässen grundsätzlich erlaubt sein, ihre Kinder mit anderen Kindern aufzunehmen, wenn die Fotos nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt sind und die anderen Kinder (bzw. deren Eltern) nichts dagegen einzuwenden haben. Aufgrund der Aufnahmesituation ist hier in der Regel von einer stillschweigenden Einwilligung auszugehen, wobei die Kinder (bzw. die Eltern) diese Einwilligung selbstverständlich jederzeit widerrufen dürfen. Nicht erlaubt ohne das Einholen einer Einwilligung dürften hingegen Porträts anderer Kinder sowie die Veröffentlichung der Bilder (z.B. auch in sozialen Netzwerken) sein. Bei der Veröffentlichung von Fotos eines Schulanlasses in einer Zeitung durch ein Schulkommissionsmitglied ist grundsätzlich ebenfalls die Einwilligung der erkennbaren bzw. der im Zentrum des Bildes stehenden Kinder (bzw. deren Eltern) einzuholen.

Liebe Grüsse, der schlaue Bison

Guten Tag

Nebst den passenden rechtlichen Infos von oben hier etwas verspätet meine Gedanken aus Lehrersicht zu den konkreten Punkten:

  1. Wir bitten die Besucher an solchen Anlässen jeweils, nicht zu filmen und nicht zu fotografieren. Die (leuchtenden, heute oft riesigen) Bildschirme und die aufstehenden Personen dahinter stören und erfahrungsgemäss wird dann doch vieles weiter gegeben. Wir filmen lieber selber und zeigen dann das Gefilmte später, ohne es abzugeben. Oder, wenn wir das im Kollegium so gemeinsam entscheiden, stellen wir ein Video - in reduzierter Auflösung ohne Grossaufnahmen - nicht gelistet auf Youtube und verlinken es auf unserer Webseite.

  2. Davon rate ich eher ab, denn wenn Filmmaterial später „missbraucht“ wird, das die Schule ursprünglich hergestellt und weitergegeben hat, wird es mühsam. Allenfalls höchstens gegen Unterzeichnung einer Vereinbarung.

  3. Gegen gute Bildmaterial, das die Abgebildenten vorteilhaft abbildet, ist selten jemand. Bei identifizierbaren Kindern ist das Einholen der Einwilligung aber sicher angebracht. Wenn es ins Dorfblatt soll auf jeden Fall mindestens die Kinder fragen. Falls die Eltern diesbezüglich kritsch sind, wissen erfährt man das meist durch die Kinder und könnte nachfragen.

Fast wichtiger als Elterneinwilligungen finde ich das regelmässige Thematisieren der Bild- und Persönlichkeitsrechte mit den Jugendlichen.

R_Morgy