Einzelbilder von Kindern

Guten Tag
An unserer Schule wird über KLAPP kommuniziert. Die KG Lehrerinnen informieren Quartalsweise die Eltern und schicken Fotos der entstanden Arbeiten der Kinder, zum Teil MIT dem Kind drauf. Dabei sehen alle Eltern ALLE Bilder. Ist dies aus Datenschutzgründen rechtens? Wenn nicht, wäre wohl die Konsequenz davon, dass die LP keine Fotos MIT Kind schicken würden, da es zu Mehraufwand führt, die entsprechenden Bilder einzeln den Eltern zukommen zu lassen. Ich verstehe, dass die Eltern ja sehr gerne Erinnerungsfotos vom Kind aus dem KG haben…also eigentlich gut und lieb gemeint von der Kindergarten LP. Ich persönlich finde, dass man die Arbeiten aber auch nur mit Vornamen angeschrieben sammeln und als Ganzes Dokument den Eltern verschicken kann.
Was raten Sie, wie das am Besten gehandhabt werden sollte?
In diesem Zusammenhang eine weitere Frage:
Darf ich weiterhin eine Klassenliste mit entsprechenden Kontaktdaten (Telefonnummern) den Eltern austeilen, damit in Konfliktfällen - aber nicht nur- der gegenseitige Kontakt aufgenommen werden kann? Vorher bei den Eltern das Einverständnis einholen?

Vielen Dank für die Antwort.

1 „Gefällt mir“

Liebe(r) Varinia,

zu Deiner ersten Frage: Als Behördenmitglieder unterstehen Lehrpersonen und Schulleitungen der bernischen Kindergärten und Volksschule dem Datenschutzgesetz des Kantons Bern vom 19. Februar 1986 (KDSG; BSG 152.04). Fotos oder Filmaufnahmen, auf denen Schülerinnen und Schüler (im Folgenden: SuS) erkennbar sind, gelten als Personendaten im Sinne von Art. 2 Abs. 1 KDSG und dürfen nur bearbeitet oder bekanntgegeben werden, wenn das Gesetz dies erlaubt oder die betroffenen Personen bzw. ihre Erziehungsberechtigten ausdrücklich zustimmen.

Deinen Ausführungen entnehme ich, dass an Deiner Schule z. T. Fotos mit erkennbaren SuS an sämtliche Erziehungsberechtigte einer Klasse via KLAPP verschickt werden. Es ist nicht ersichtlich, inwiefern die Preisgabe von Personendaten (Fotos mit erkennbaren Kindern) an Erziehungsberechtigte, welche nicht ihre eigenen Kinder betreffen, für die Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe der Schule notwendig sein soll. Das Bedürfnis der Lehrpersonen, Erziehungsberechtigte an interessanten Erlebnissen aus dem Schulalltag ihrer Kinder teilhaben zu lassen, ist natürlich verständlich. Ohne ausdrückliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten – wovon gemäss Deinen Ausführungen nicht auszugehen ist – wäre das beschriebene Vorgehen aber meiner Einschätzung nach nicht zulässig. Siehe hierzu etwa auch «Datenschutzkonformität von Klapp im Schulbereich» im Tätigkeitsbericht 2023 der Fach- und Aufsichtsstelle Datenschutz der Stadt Bern FADS, S. 29 f., wonach in der Stadt Bern mit Klapp ein bestimmtes Kind betreffende Informationen «nur an die bekannten Kontaktpersonen des Kindes» gesendet werden; der Versand an grössere Adressatengruppen nur bei allgemeinen Informationen erfolgt. Weiterführend – anstelle vieler Beispiele – siehe etwa auch die Richtlinien für Elternkommunikation mit Klapp – Primarstufe der Schulleitungen der Gemeinde Glarus mit weiteren Hinweisen.

Kurz: Aus datenschutzrechtlicher Sicht wäre es besser, wenn die besagten Personendaten (Fotos mit erkennbaren Kindern) nur an die Erziehungsberechtigten des jeweiligen Kindes gesendet würden. Noch besser wäre es, wenn – wie von Dir bereits vorgeschlagen und für die Lehrpersonen wohl auch weniger aufwändig – nur Fotos der Arbeiten (ohne abgebildete Kinder) verschickt würden, evtl. nur mit Vornamen der Kinder.

Zu Deiner zweiten Frage: Auch hier gilt das KDSG. Die Weitergabe von Personendaten, wie z. B. Namen und Telefonnummern, setzt eine Einwilligung der betroffenen Personen (hier der Erziehungsberechtigten) voraus. Auch hier wäre es ratsam, im Vorfeld das Einverständnis der betroffenen Erziehungsberechtigten einzuholen. Ohne diese Zustimmung wäre die Weitergabe aus datenschutzrechtlicher Sicht wohl unzulässig (siehe hierzu etwa auch Klassenliste | DSB Kanton Zürich). Aus eigener Erfahrung kenne ich es z. B. so, dass die Erziehungsberechtigten anlässlich des Elternabends zu Beginn des neuen Schuljahres ihren Namen und Telefonnummer in eine Liste eintragen (oder allenfalls später auch wieder streichen) können, die explizit für die Weitergabe an alle Erziehungsberechtigten der Klasse deklariert wurde.

Liebe Grüsse, der schlaue Bison

1 „Gefällt mir“

Herzlichen Dank für die ausführliche Antwort!