Mein Schulleiter verlangt neuerdings, dass wir unsere Weiterbildung zu
1/3 schulintern
1/3 an einer anerkannten Institution (z.B. PHBern)
1/3 privat
absolvieren müssen. Schulintern wurde für dieses Schuljahr noch gar nichts geplant. Ausserdem habe ich meine verlangten 50 Stunden plus zusätzliche 20 Stunden für dieses Schuljahr bereits an nicht anerkannten Institutionen, jedenfalls nicht PHBern, absolviert oder bin noch am Besuchen der Kurse.
Ich bin jemand, der sich gerne weiterbildet. Mich stört jedoch diese Aufteilung, da sie mich in meiner Wahl einschränkt. Mit über 20 Jahren Berufserfahrung finde ich im offiziellen Weiterbildungsprospekt leider selten Angebote, die meinen Bedürfnissen entsprechen.
Frage: Darf der Schulleiter diese Aufteilung verlangen?
Besten Dank für die interessante Frage auf dem Forum für Lehrpersonen der PHBern. Wegen Ferienabwesenheit der zuständigen Dozierenden kann die Antwort nicht sofort erteilt werden und wir bitten Sie um etwas Geduld.
Es ist sehr erfreulich, dass Sie sich gerne weiterbilden und dies über das erwartete Soll tun. Bedauerlich ist, dass Sie bis anhin im breiten Angebot des Instituts für Weiterbildung selten fündig geworden sind. Melden Sie Ihre Bedürfnisse doch an. Wir sind interessiert, was Lehrerinnen und Lehrer für ihre Weiterbildung wünschen.
Liebe Marita
Danke für deine Anfrage. In der Verordnung über die Anstellung der Lehrkräfte (LAV) steht über Inhalt und über Dauer von Weiterbildungen, dass Weiterbildung im Zusammenhang mit dem Auftrag stehen muss, und dass die Schulleitung Weiterbildungszeit auch zur Weiterentwicklung der Schule als Organisation und für die Verbesserung der Zusammenarbeit im Team einsetzen kann. (vergl. Art. 59 +60 ALV).
Viele Schulleitungen nutzen dafür bis zu 5 Arbeitstage in der unterrichtsfreien Zeit (vergl. Art. 61 ALV). Somit kann der „1/3 schulintern“ sicher sehr wertvoll für die Weiterentwicklung eurer Schule eingesetzt werden. Viele Schulen machen damit wundervolle Erfahrungen.
Die Schulleitung hat als Führungsperson die Verantwortung und die Möglichkeit, die Zielsetzung von Weiterbildungen mitzubestimmen. Sinnvollerweise geschieht dies jedoch im Rahmen eines Gespräches, z.B. im Rahmen des Mitarbeitendengespräches (MAG), wo mit der betroffenen Person die persönliche und berufliche Weiterentwicklung und somit auch die Weiterbildung thematisiert wird. Weiterbildung soll, wenn immer möglich, die persönlichen Interessen der Person, als auch die Interessen der Institution berücksichtigen. Viele Schulleitungen ermöglichen ihren Lehrpersonen die persönliche Weiterbildung auf Selbststudium und Kurse aufzuteilen.
Ich kenne jedoch keine Vorgabe, die besagt, dass die Weiterbildungszeit an einer „anerkannten Institution“ besucht werden muss, sofern sie den Ansprüchen des oben erwähnten Artikels 59 entspricht. Hier müsste ich einfach mehr über „eure“ Situation wissen: Konntest du schon das Gespräch mit deiner Schulleitung suchen?
• Aus welchen Überlegungen wurde diese Regelung entworfen?
• Gibt es Möglichkeiten diese Regelung auf deine Situation anzupassen?
• Was ist mit „privat“ gemeint: Selbststudium?
• Kann man das „privat“ und an einer „anerkannten Institution“ zusammennehmen oder ist diese Regelung starr zu verstehen?
Ich hoffe, dass ich mit diesen Informationen ein paar Hinweise geben konnte. Hilfreich ist hier jedoch sicherlich ein klärendes Gespräch mit der Schulleitung.
Ich wünsche dir einen farbenfrohen Herbst
Tortuga