Ich werde nach den Sommerferien zwei Stellvertretungen (die erste von den Herbstferien bis Ende des 1. Semesters, die 2. das ganze 2. Semester) geben. Wie läuft es da mit der Weiterbildung? Gibt es für Stellvertretungen andere Regelungen als bei festen Anstellungen?
Guten Tag
Ich gehe davon aus, dass Sie für Ihre Stellvertretungen befristet nach LAG angestellt werden. Die Gesetzesartikel zur Weiterbildung unterscheiden nicht zwischen befristet und unbefristet angestellten Lehrpersonen.
Die Teilnahem an längerfristigen schulinternen Weiterbildungen müssen Sie mit Ihrer Schulleitung absprechen.