Aufträge

Liebes Forum

Ich unterrichte als Fachlehrer auf der Stufe Sek II.

Schüler, welche wegen Wegweisungen oder Verspätungen von mir Aufträge (als Kompensation des verpassten Unterrichts) erhalten, nehmen es manchmal mit dem Abgabetermin nicht sehr ernst.
Ich gebe ihnen dann einen neuen Termin und verwarne sie.

Darf ich erledigte Aufträge mit „erfüllt“ oder „nicht erfüllt“ bewerten, das Erledigen also als eine Leistung auffassen, die zur Semesternote beiträgt?
Darf ich, wenn keine Bewertung möglich ist, weil der Schüler den zweiten Abgabetermin ungenutzt hat verstreichen lassen, keine Zeugnisnote in meinem Fach setzen?

Freundliche Grüsse
Albert

Nachtrag:

  • Der Auftrag (Strafaufgabe) besteht darin, 4 Seiten handschriftlicher Text zu einem beliebigen Thema zu schreiben, welches allerdings mit dem Fach zu tun hat.

  • Natürlich gibt es noch Klassenlehrer und Schulleitung.
    Das Problem ist aber nicht, dass die Schüler den Auftrag nicht erfüllen, sondern, dass sie „gerade viele Prüfungen haben und es dann in den Ferien machen“.
    Mehr als ein gemeinsamer Gesprächstermin und / oder einen dritten Abgabetermin erreiche ich aber nicht, wenn ich mich an die beiden wende.

Lieber Albert,

besten Dank für Ihre Frage.

Unter http://www.lehrperson-bern.ch/forum.html?tx_mmforum_pi1[action]=list_post&tx_mmforum_pi1[tid]=46&tx_mmforum_pi1[fid]=20 finden Sie bereits Beiträge zum Thema Disziplinarsystem. Wir leiten Ihre Frage an eine zuständige Expertin, an einen zuständigen Experten der PHBern weiter.

Rechtliche Beratungen bieten wir im Moment auf dem Forum nicht an. Wenn Sie Mitglied von LEBE sind, können Sie sich von ihnen beraten lassen.

Freundliche Grüsse

Lieber Albert

Sie sprechen ein schwieriges Thema an. In der Mittelschuldirektionsverordnung vom 27.5.2008 steht in Art. 2, Abs. 2 zum Thema Leistungsbeurteilung:
" Die Zeugnisnoten errechnen sich aufgrund erteilter Einzelnoten in schriftlichen, mündlichen oder praktischen Arbeiten sowie der Beiträge im Unterricht. Werden in einem Fach Arbeiten trotz Mahnung und ohne zwingende Gründe nicht ausgeführt oder nicht fristgerecht abgegeben, so dass keine Beurteilung erfolgen kann, so wird keine Zeugnisnote gesetzt."
Dieser Artikel kann unterschiedlich interpretiert werden, was sind z.B. „zwingende Gründe“? Ist Termine nicht einhalten, weil man sonst noch viele Prüfungen hat ein zwingender Grund? Sie schreiben, dass Sie die Schüler nicht erreichen, ich denke, dass verbindliche Regelungen fehlen. Die Frage des Umgangs mit Terminen müsste meines Erachtens im Gesamtkollegium besprochen werden und es müssten Abmachungen getroffen werden, die für die ganze Schule gelten. Damit würden Unsicherheiten auf seiten der Lehrpersonen aber auch für die Schülerinnen und Schüler abgebaut. Ich empfehle Ihnen, das Gespräche mit Ihrer Schulleitung zu suchen. Falls rechtliche Unsicherheiten bestehen, kann auch der Rechtsdienst der Erziehungsdirektion kontaktiert werden, Tel. 031 633 84 31.

Freundliche Grüsse