- Bewertung von Hausaufgaben
Gegen Ende einer Lernumgebung gab ich im Math meiner Klasse eine Anwendungsaufgabe als Hausaufgabe, welche ich anschliessend bewertet habe. Vorgängig sagte ich der Klasse klar, dass ich die Hausaufgaben bewerten werde. Jetzt bekam ich Reklamationen, dass man Hausaufgaben nicht bewerten und fürs Zeugnis mit einbeziehen dürfe. Die SchülerInnen sollen die Möglichkeit haben, zu den Hausaufgaben Fragen zu stellen.
Grundsätzlich:
Darf ich Hausaufgaben beurteilen und für die Zeugnisnote mit einbeziehen?
Falls Hausaufgaben nicht bewertet werden dürfen, weshalb dürfen Vorträge, Handouts, selbständige Schülerarbeiten, welche zu einem grossen Teil zu Hause erledigt werden, bewertet werden? Müsste ich in Zukunft diese Anwendungsaufgabe nicht als „Hausaufgabe“ sondern als „selbständigen Auftrag“ betiteln und alles wäre i.O. gewesen? Wäre ja auch ein Witz…
- Leer abgegebene Proben
In unserem Kollegium führten wir eine spannende Diskussion über Lernkontrollen, welche von einem Schüler leer abgegeben wurde. Diverse Gründe: Verweigerung der Probe? Völliges Blackout? usw.
Ist es erlaubt diese Lernkontrolle mit einer 1 zu bewerten? Argumentation: Ich kann diesem Schüler keine Punkte geben und 0 Punkte entspricht der Note 1. Die Leistung von diesem Probentag entspricht der Leistung 1.
ODER darf ich die Lernkontrolle nicht bewerten? Argumentation: Der Schüler zeigt nicht seine mögliche Leistung sondern zeigt ein spezielles Arbeits- und Lernverhalten. Im Math wird nur die Sachkompetenz bewertet und nicht das Arbeits- und Lernverhalten. Ein schlechtes ALV dürfe nicht auf die Mathnote Auswirkung haben. (Nebenbei: Schüler, die sich im Unterricht nicht konzentrieren und schlecht arbeiten, haben oft eine schlechte Note, weil sie den Unterrichtspunkt nicht zum Zeitpunkt x genügend beherrschen… Logisch oder??) In dieser Situation muss mit dem Schüler ein Gespräch geführt werden, weshalb die Leistung nicht erbracht wurde und es darf keine 1 gesetzt werden.
Falls ich die Probe nicht bewerten darf, ab wann darf ich die Probe bewerten? Wenn eine oder zwei Aufgaben gelöst sind?
Wann soll der Schüler dann seine Leistung zum Thema zeigen? Nach x Gesprächen mit einem neu geschriebenen Test für ihn, weil die Klasse den Test schon lange zurück bekommen hat? Ein riesen Aufwand für die Lehrperson…
Zudem kommt dieser Schonumgang in einer späteren Schule / Prüfung niemals mehr vor. Es wird bewertet, was du zum Punkt x zeigst.
Falls diese Variante gesetzlich gilt, würde ich als Schüler sofort bei für mich unverständlichen Themen ein leeres Blatt abgeben, dann muss ich nicht eine schlechte Note kassieren.
Bsten Dank für eure Antworten, die rechtlich ok sind!