Sanktion gegen OL-Bschisser

Bei einem Schul-OL wurde gemogelt. Einige Schüler stellten sich freiwillig. Der Sportlehrer will den Schülern nun im Zeugnis die Note 3.5 geben, obwohl dies nicht ihren Fähigkeiten und Leistungen im Sportunterricht entspricht. Ist diese Art Sanktion rechtlich legitim?

Ich beantworte diese Frage als Fachexperte des iwb, ich bin jedoch nicht legitimiert zu entscheiden, ob das Verhalten einer Lehrperson rechtlich zulässig ist oder nicht.

Grundsätzlich zeigt die Note in der Sachkompetenz eine Gesamtbeurteilung der erbrachten Leistungen in einem Fach. Der Lehrplan und die DVBS gehen von einem breiten Sachkompetenzbegriff aus, der möglichst viele Aspekte einbezieht, unangebrachte Verhaltensweisen von Schülerinnen und Schülern gehören jedoch nicht dazu.

Dass die mogelnden Kinder nun wegen einer einzigen beurteilten Leistung im Sportunterricht eine ungenügende Note im Beurteilungsbericht erhalten, ist nach meinem Verständnis nicht erlaubt.

Es ist jedoch möglich, dass die fehlbaren Sportler für den OL eine ungenügende Bewertung erhalten, z.B. mit folgender Begründung:

Die Lehrperson hat angekündigt, dass dieser OL bewertet wird. Ein Beurteilungskriterium lautete: In der vorgegebenen Zeit müssen mindestens acht Posten gefunden werden, um eine genügende Bewertung zu bekommen. Die Schummelläufer haben aber nur vier Posten gefunden, die andern haben sie von andern übernommen. Die Bewertung ist daher nicht genügend.

In jedem Fall ist aber ein Gespräch mit den Schülerinnen und Schülern zu empfehlen. Wenn in der Klasse bereits demokratische Strukturen existieren, zum Beispiel ein Klassenrat, wird oft eine angepasste Lösung mit der Klasse gefunden. Den Schummlern wird dabei auch bewusst, dass sie nicht die Lehrperson betrügen, sondern das sie mit ihrem Verhalten die Leistung der andern entwerten.

Bei Unstimmigkeiten im Kollegium ist nach der Schulleitung die die Inspektorin /der Inspektor eine verlässliche Auskunftsquelle.