In unserem Schulhaus besuchen sehr viele SuS die Tagesbetreuung - deshalb arbeiten wir immer enger zusammen. Es finden z.B. Austauschgespräche zu einzelnen Kindern statt; seit diesem SJ ist auf Entscheid der SL auch eine Betreuerin der Tagesbetreuung in unserer Intervisionsgruppe als Teilnehmende anwesend.
Dies hat nun bei uns Lehrpersonen auch etwas Verunsicherung ausgelöst: Wie sieht dies rechtlich aus? Dürfen wir uns als LP zu Kindern aus unserer Klasse überhaupt äussern, bzw. müssen/sollen wir Fragen zu Kindern aus unseren Klassen der Tagesbetreuung uneingeschränkt beantworten? Die Schule ist ja der Tagesbetreuung (bzw. umgekehrt) gleichgestellt. Heisst dies, dass Informationen ohne Wissen/Einwilligung der Eltern einfach fliessen? KITAS handhaben dies, wie ich gehört habe, sehr viel restriktiver (Einverständniserklärung der Eltern für Austauschgespräche erforderlich).
Danke für eine kurze Stellungsnahme,
Liebe Eileen
Tagesschulangebote tragen zur Erfüllung der Aufgaben der Volksschule bei. Das Angebot umfasst namentlich auch die allgemeine Betreuung und unter Umständen die Aufgabenbetreuung (vgl. hierzu Art. 14d Abs. 1 und 2 des Volksschulgesetzes vom 19. März 1992 [VSG; BSG 432.210]). Die Lehrpersonen und Schulleitungen dürfen sämtliche Personendaten an die Tagesschulleitung bzw. an die Gruppenleitenden weitergeben, welche die Mitarbeitenden der Tagesschule für ihre Aufgabenerfüllung benötigen. Dazu gehören wichtige Informationen über die besonderen Betreuungsbedürfnisse der betroffenen Schülerinnen und Schüler z. B. während der Aufgabenbetreuung. Genauso können die Tagesschulleitung bzw. die Gruppenleitenden im Einzelfall Informationen an die Lehrpersonen oder die Schulleitungen weitergeben.
Vgl. zum Informationsaustausch und Zusammenarbeit zwischen der Schule und der Tagesschule bspw. auch die Qualitätsstandards für eine gute Tagesschule der Stadt Bern, namentlich in Bezug auf die Förderplanung und den Bildungsauftrag.
Liebe Grüsse, der schlaue Bison
Herzlichen Dank für die informative Beantwortung!