Elterngespräch

Guten Tag

Gibt es eine Regelung bzgl. Schweigepflicht in Bezug auf Elterngespräche?

Vielen Dank für die Antwort!

Liebe/-r Momomo

Eine Regelung, die sich explizit auf die Schweigepflicht in Bezug auf Elterngespräche bezieht, ist mir nicht bekannt. Hingegen findet die Personalgesetzgebung des Kantons Anwendung, falls dem Gesetz über die Anstellung der Lehrkräfte (LAG), seinen Ausführungsbestimmungen und der besonderen Gesetzgebung keine Regelung entnommen werden kann (Art. 1 Abs. 2 LAG). Das Personalgesetz (PG) regelt die Schweigepflicht in Art. 58 Abs. 1 in allgemeiner Weise wie folgt:

„Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet, über die Angelegenheiten zu schweigen, die ihnen in ihrer dienstlichen Stellung zur Kenntnis gelangen und die ihrer Natur nach oder nach besonderer Vorschrift geheim zu halten sind. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen.“

Diese Bestimmung ist als Grundlage für die Schweigepflicht in Bezug auf Elterngespräche heranzu-ziehen. Wie weit die Schweigepflicht genau geht, kann nur in Kenntnis des konkreten Einzelfalls beurteilt werden.

Der Vollständigkeit halber weise ich noch auf Art. 73 des Volksschulgesetzes hin. Dieser Artikel regelt unter anderem die Bekanntgabe von Personendaten über Schülerinnen und Schüler, die für den Empfänger zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgabe zwingend erforderlich sind.

Zusammenfassend kann als Grundsatz gesagt werden, dass die Lehrperson die Inhalte des Elterngesprächs vertraulich behandeln muss. Von diesem Grundsatz gibt es verschiedene Ausnahmen, beispielsweise wenn

  • eine Angabe weitergegeben werden muss, weil der Empfänger sie zur Erfüllung seiner Aufgabe benötigt (Art. 73 Abs. 3 des Volksschulgesetzes), oder
  • der Lehrperson im Elterngespräch konkrete Verdachtsgründe für ein von Amtes wegen zu verfolgendes Verbrechen bekannt werden; in diesem Fall ist die Lehrperson zur Mitteilung an die Staatsanwaltschaft verpflichtet (Art. 48 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zur Zivilprozessordnung, zur Strafprozessordnung und zur Jugendstrafprozessordnung).

Ich hoffe, Dir damit weitergeholfen zu haben.

Liebe Grüsse, der Schlaue Bison