Ich habe letzthin mit einer Berufseinsteigerin gesprochen, die ziemlich alleine unterwegs ist, ohne Mentorin, Götti/Gottesystem. Nun meinte ich, es sei an der Schulleitung, sowas einzurichten.
Ist dies irgendwo so verankert bzw. nachzulesen oder ist es für die SL mehr eine Empfehlung als eine Verpflichtung, die Berufseinsteigenden in dieser Art zu begleiten?
Ich wäre froh, wenn ich der Berufseinsteigern etwas „Geschriebenes“ in die Hand geben könnte, das sie dann auch der SL weitergeben könnte, bin bisher aber nicht fündig geworden.
Können Sie mir weiterhelfen?
Schön, dass du dich um deine Kollegin sorgst und sie in ihrer anspruchsvollen Situation unterstützt.
Wie du richtig schreibst, liegt die Personalverantwortung bei der Schulleitung (SL). Somit auch die Personaleinführung. Die SL kann Teile dieser Aufgabe an eine Mentorin oder einen Mentor delegieren. In diesem Fall empfiehlt sich eine schriftliche Auftragserteilung mit Pflichtenheft, Leitfaden (Konzept) und Checkliste. Die positiven Effekte der schulinternen Begleitung (Mentorat) sind wissenschaftlich breit abgestützt. Eine optimale, sorgfältige und bewusste Begleitung von Berufseinsteigenden gibt Sicherheit, fördert die persönliche Entwicklung der jungen Lehrpersonen und trägt bei, die Fluktuation zu reduzieren. Dies ist auch die Einschätzung der Bildungs- und Kulturdirektion (BKD), weshalb sie seit 2017 auf Antrag der Schulleitung für Mentor*innen und seit 2018 auch für die Mentees eine Entschädigung im Rahmen von 3 Anstellungsprozenten vorsieht. Das entsprechende Dokument findest du im Anhang.
Damit potentielle Mentoratspersonen sich auf ihre Aufgabe vorbereiten können, bietet der Fachbereich Berufseinstieg des Instituts für Weiterbildung und Medienbildung (IWM) jährlich Einführungskurse und Supervisionen an. Weitere Informationen finden sich auf der Website des IWM.
Hier findet deine Kollegin auch Kontaktdaten und alle weiteren Angebote des Fachbereichs. Berufs- und Wiedereinsteigenden stehen Praxisbegleitgruppen, Einzelcoachings und mit den Boxenstopps Gefässe zur Planung und inhaltlichen Vertiefung zur Verfügung. Sehr beliebt ist die Planungs- und Orientierungswoche mit über 300 Teilnehmenden in der ersten Woche der Sommerferien.
Unsere Erfahrungen zeigen, dass die anspruchsvolle und herausfordernde Zeit des Berufseinstiegs dann zur Überforderung werden kann, wenn man sich alleingelassen fühlt. Damit dieses Gefühl nicht aufkommen muss, gibt es das Team des Fachbereichs Berufseinstieg. An diese Stelle können sich Berufseinsteigende Lehrpersonen immer wenden. Damit sie diese Angebote auch kennen, werden die Studienabgängerinnen und Abgänger vor Ende des Studiums in einem Seminar über alle Möglichkeiten informiert.
Es ist gut, dass du deine Kollegin an diese Optionen erinnerst. Ermuntere sie doch, sich zu melden (079 511 94 96, stephan.hasler@phbern.ch). Es besteht auch unter dem Jahr die Möglichkeit, in eine Praxisbegleitgruppe einzusteigen.
Ich hoffe, dass deine Kollegin die erwünschte Begleitung für ihren erfolgreichen Berufseinstieg bald finden wird.
Toll, vielen herzlichen Dank für die rasche Antwort und die Unterlagen.
Sie schreiben, dass es wissenschaftlich breit abgestützt ist, dass eine Begleitung viel bringt.
Wäre es möglich, 2-3 der aktuellsten oder aus Ihrer Sicht „besten“ Literaturangaben zu machen oder sind es grad jene aus dem 4-8 Artikel?
So könnte ich noch etwas breiter argumentieren…
Und, so wie ich es verstehe, ist es eine Möglichkeit, die die SL hat, ein (sogar bezahltes) Mentorin zu organisieren.
Inwieweit ist eine SL zur Unterstützung verpflichtet? Gibt es da von Seiten der ERZ oder so auch eine Vorgabe?
Neben der im Artikel erwähnten Literatur kann ich das sehr umfassende Werk von Manuela Keller-Schneider „Impulse zum Berufseinstieg von Lehrpersonen. Grundlagen - Erfahrungsberichte - Reflexionsinstrumente. HEP 2018“ empfehlen.
Gemäss der gestützt auf Art. 94 der Verordnung vom 28. März 2007 über die Anstellung der Lehrkräfte (LAV; BSG 430.251.0) erfolgten Allgemeinverfügung des AKVB vom 20. März 2018, auf die im Beitrag oben verwiesen wurde, soll der Einsatz von Mentorinnen und Mentoren zwar (durch einen finanziellen Anreiz) gefördert werden. Den Formulierungen in Ziff. 2.2 («nach Bedarf») und 2.1 («können») lässt sich jedoch entnehmen, dass der Einsatz eines Mentoring für die Schulleitung freiwillig ist bzw. in ihrem Ermessen liegt. Wenn es aber zu einem Mentoring kommt, haben nach Ziff. 2.5 sowohl die Mentorinnen und Mentoren als auch die Berufseinsteigenden Anspruch auf die zusätzlichen Beschäftigungsgradprozente.
Die Antwort führt mich zu einer weiteren Frage;
Steht denn irgendwo etwas geschrieben, inwiefern die SL eine Berufseinsteigern zu unterstützen hat (wenn sie denn bspw. ein Mentorin als überflüssig erachtet)?
Aus (personal-)rechtlicher Sicht gilt die allgemeine Fürsorgepflicht der Arbeitgeberin. Sie ist damit insbesondere verpflichtet, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um die Lehrpersonen im Zusammenhang mit ihrer Berufstätigkeit vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen (z. B. Burnout) zu schützen. Zudem besteht - gerade auch in Zeiten des Lehrermangels - sicherlich ein sehr grosses Interesse daran, Lehrpersonen beim Berufseinstieg zu helfen und sie damit letztlich auch im Berufsfeld zu halten. Ich wäre jedoch zurückhaltend, daraus nun allgemeingültige Pflichten einer Schulleitung zur Unterstützung von Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteigern abzuleiten. Der Schulleitung kommt hier von Gesetzes wegen ein grosses Ermessen zu.