Ich arbeite seit ich den Master S1+ begonnen habe (seit drei Jahren) an einer Schule im Kanton Bern. Während dieser drei Jahre habe ich zuerst 9 Lektionen Französisch und Deutsch unterrichtet und war nun 2 Jahre als IF-Lehrperson tätig. Nun habe ich im Frühling mein Studium abgeschlossen und werde im Sommer zum ersten mal Klassenlehrperson.
Während der 3 Jahre habe ich das Mentorat für den Berufseinstieg nie beantragt, da ich fand, dass es sich in einem kleinen Pensum nicht lohnt und ich es nicht für eine Funktion (IF) brauchen möchte, welche ich in der näheren Zukunft nicht ausüben möchte. Zudem wurde mir während des Studiums mehrmals gesagt, dass ich es erst nehmen soll, wenn ich zum ersten Mal Klassenlehrerin sei, da es dort am hilfreichsten sei.
Nun bin ich jedoch nicht sicher, ob ich es überhaupt noch in Anspruch nehmen darf, da ich ja faktisch nicht zum ersten Mal eine feste Anstellung habe.
Kann mir jemand beantworten, ob ich das Mentorat trotzdem noch erhalten kann?
Und falls nein: Was würdet ihr mir raten, um trotzdem nicht überfordert zu sein mit meiner neuen Aufgabe?
In deinem Fall ist es mit grosser Wahrscheinlichkeit möglich, dass du ein Mentorat erhältst.
Dies würde ich damit begründen, dass du mit 9 Lektionen in den letzten 3 Jahren die erforderliche 40%-Marke nicht erreicht hast, welche bisher Bedingung war für ein Mentorat.
Wenn deine Schulleitung dies so unterstützt, so könnte ein Mentorat beantragt werden.
(Es ist insofern ein bisschen eine Grauzone, weil der Regierungsrat im Grunde die Mentorate zwar bewilligt hat, es jedoch keine klare Gesetzgebung dazu gibt. Es ist die BKD, welche in Eigenregie die Bestimmungen dazu kommuniziert. Diese haben sich für das Schuljahr 2025 wiederum geändert.)
PS: Möglich ist übrigens theoretisch auch, dass die Schulleitung dir ein Mentorat aus dem Pool für Spezialaufgaben finanziert. Da dieser Pool mit der Erhöhung der SL-Prozente per Sommer 25 auch steigt, stehen die Chancen hierfür nicht so schlecht
Ich wünsche dir viel Glück und einen guten, spannenden Einstieg als Klassenlehrperson!
LG Manuel
Danke für die Frage. Die schulinterne Unterstützung (Mentorat) für Personen, die neu oder nach langer Zeit wieder in den Lehrberuf einsteigen, ist seit dem 1. August 2024 gesetzlich verankert (Art. 92 Abs. 1b lit. b LAV und Anhang 4 Ziff. 3.1b LAV). Sie umfasst sowohl eine zeitliche Entlastung der Berufseinsteigenden resp. Wiedereinsteigenden wie auch der unterstützenden, erfahrenen Lehrpersonen während maximal zwei Semestern im Umfang von je 3 Beschäftigungsprozenten. Das sind je 1.5 Stunden pro Schulwoche. Die Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern hat zur Funktion der Mentorate für Berufseinsteigende eine Orientierungshilfe erstellt. Diese gibt Auskunft über das Vorgehen rund um den Antrag für das Mentoring einer Lehrperson, zur entsprechenden Verlängerung, sowie den Aufgaben und Pflichten von Mentorin/Mentor und Mentee. Nachfolgend sind die wichtigsten Punkte zusammengestellt:
Vorgehen:
Die Schulleitung stellt beim zuständigen Schulinspektorat den Antrag für das Mentoring einer berufseinsteigenden Lehrperson und/oder zu dessen Verlängerung. Dabei führt die Schulleitung auch die Punkte auf, die das Mentorat begründen (z.B.: Studienabschluss im Frühling 2025, erste Anstellung als Klassenlehrperson, usw.). Das Mentoring dauert höchstens zwei Semester, in dieser Zeit wird der Spezialpool der Schule zu Gunsten des Mentorings entsprechend erhöht.
Die Schulinspektorin/der Schulinspektor genehmigt den Antrag für ein erstes Semester und gegebenenfalls für die Verlängerung.
Die Schulleitung teilt der neuen Lehrkraft die Mentorin/den Mentor zu und bespricht mit den Beteiligten die vorgesehenen Aufgaben und Pflichten.
Die Mentorin/der Mentor ist betreffend Arbeitsleistung der/des Mentees gegenüber dem Kollegium zum Schweigen verpflichtet. Sie/Er hat keinen Auftrag, die Arbeit der neuen Lehrkraft zu bewerten. Diese Aufgabe obliegt der Schulleitung
Weiterführende Hinweise:
Bei den Mentorinnen/Mentoren handelt es sich um erfahrene Lehrpersonen, die in der Regel den Mentorats-Kurs oder einen Teil des CAS „Berufspraxis kompetent begleiten“ am Institut für Weiterbildung und Dienstleistungen der Pädagogischen Hochschule Bern besucht haben oder bereit sind, diese oder eine ähnliche Weiterbildung anzugehen. Sie unterrichten an der gleichen Schule und idealerweise auf derselben Stufe wie die Berufseinsteigenden, Wiedereinsteigenden oder berufsbegleitend Studierenden. Sie haben beratende und keine beurteilende Funktion.
Wie Manuel schon geschrieben hat, kann die Schulleitung ein Mentorat aus dem Pool für Spezialaufgaben finanziert, sollte der Antrag an das Schulinspektorat nicht bewilligt werden.
Unter diesem Link sind die Angebote des Bereichs Berufseinstieg des Instituts für Weiterbildung und Dienstleistungen der Pädagogischen Hochschule Bern zu finden. Hier kannst du dich bei einem Berufseinstieg ebenfalls professionell begleiten lassen.
Ich hoffe, dir mit dieser Antwort zu dienen und wünsche dir einen guten Einstieg als Klassenlehrperson.