Ich arbeite jeweils zwischen 50-60%, habe jedoch in den letzten zwei Jahren WB wie bei einem 100 % Pensum (sprich über 60h) besuchen müssen. Alle WB waren von der Schulleitung angeordnet.
Kann ich dann die nächsten zwei Jahre darauf bestehen, dass ich keine WB mache (zum Kompensieren)?
Gemäss Art. 60 Abs. 1 der Verordnung vom 28. März 2007 über die Anstellung der Lehrkräfte (LAV; BSG 430.251.0) sind für das Unterrichten, das Erziehen, das Beraten und das Begleiten rund 85 Prozent und für die Mitarbeit und die Zusammenarbeit rund 12 Prozent der Jahresarbeitszeit einzusetzen. Für die Weiterbildung sind rund drei Prozent der Jahresarbeitszeit einzusetzen. Die Schulleitung kann die Lehrkräfte zur Weiterbildung in diesem Rahmen verpflichten (Art. 60 Abs. 2 LAV).
Bei einem Beschäftigungsgrad von 100 Prozent beträgt die Jahresarbeitszeit rund 1’930 Stunden (vgl. hierzu Arbeitszeit und Anwesenheitspflicht - WPGL Kanton Bern). Bei einem Beschäftigungsgrad von 100 Prozent resultieren für die Weiterbildung also rund 57,9 Stunden. Über 60 Stunden Weiterbildung bei einem Beschäftigungsgrad von 50–60 Prozent sprengt den in Art. 60 Abs. 2 LAV vorgesehenen Rahmen, zu dem Dich eine Schulleitung pro Schuljahr verpflichten kann.
Zwar ist die Arbeitszeiterfassung für Lehrpersonen rechtlich nicht vorgesehen. Die Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) des Kantons Bern empfiehlt jedoch, eine Agenda zu führen, aus welcher Umfang und Art der Tätigkeit ersichtlich ist, und stellt hierzu ein Instrument zur Arbeitserfassung (AZE) zur Verfügung. In der AZE enthaltenen «Wegleitung zur AZE» wird darauf hingewiesen, dass Überzeit aus der Weiterbildung nicht auf das nächste Semester übertragen werden kann, sondern der Ausgleich innerhalb des Bereichs der Weiterbildung stattfinden muss. Für noch detailliertere Informationen müsstest Du Dich wohl an das Generalsekretariat der BKD wenden. Siehe hierzu das Merkblatt der BKD «Beratungsangebote für Lehrpersonen und Schulleitungen zur Prävention und Lösung von Konflikten» vom 9. Juni 2023 (abrufbar unter https://wpgl.apps.be.ch/pages/releaseview.action?pageId=10356940&preview=%2F10356940%2F10358683%2F02.05_Beratungsangebote_Konflikte.pdf), wonach sich Lehrpersonen des Kantons Bern zur Beratung in personal- und organisationsrechtlichen Fragen bzw. bei Konflikten betreffend Anstellungsbedingungen auch an das Personalmanagement Lehrpersonen des Generalsekretariates der BKD wenden können.