Darf an der Berufsfachschule bei einem Test ein Punkteabzug gemacht werden, wenn ein Übungsdossier im Vorfeld des Tests nicht vollständig ausgefüllt worden ist?
D.h. darf hier bei der eigentlichen Leistung Abzug gemacht werden?
Im konkreten Fall wurde dies vorher kommuniziert. Dennoch scheint mir, dass die Note im Test nur über die Leistung Auskunft geben darf, nicht aber über den Einsatz im Vorfeld.
Kompetenzorientierte Beurteilung basiert jedoch auf dem Erreichen von Lernzielen bzw. Kompetenzen. Dabei ist eine klare Trennung zwischen fachlichen und überfachlichen Kompetenzen essenziell. Wenn das Ausfüllen des Übungsdossiers verpflichtend sein soll, müsste es als Lernziel einer überfachlichen Kompetenz definiert und separat von der fachlichen Leistung am Beurteilungsanlass bewertet werden. Durch einen Punktabzug im Test würden verschiedene Kompetenzen vermischt, sodass die Beurteilung nicht mehr eindeutig Auskunft darüber gibt, welche fachlichen bzw. überfachlichen Fähigkeiten tatsächlich erreicht wurden und wo noch Entwicklungsbedarf besteht. Damit wäre die Validität, also die Gültigkeit der Messung, nicht gegeben, da der Beurteilungsanlass nicht mehr ausschliesslich misst, was er messen soll – nämlich die fachlichen Kompetenzen.
Vielen Dank, das hilft mir sehr. Das bringt genau das auf den Punkt, was mich umgetrieben hat - nämlich dass hier zwei Kompetenzen vermischt werden.
Beste Grüsse und es guets Weekend, Alessi