Hallo
Folgende Fragen beschäftigen uns im Zyklus 1:
Wir kennen zur Beobachtung des Lernstandes EBLB.
Vielleicht kann uns ein/e Beurteilung21-Fachmann/Fachfrau weiterhelfen:
1.Können im Zyklus 1 nach wie vor Lernzielkontrollen stattfinden und mit den Prädikaten sehr gut, gut, genügend und ungenügend beurteilt werden(selbstverständlich mit den entsprechenden Beurteilungskriterien)? Im zweiten Schuljahr wird im Beurteilungsbericht ja lediglich der Grundanspruch erreicht/nicht erreicht angekreuzt.
Oder finden Lernzielkontrollen nur noch mit formulierten Grundansprüchen statt, welche dann mit erreicht/nicht erreicht beurteilt werden? Wo finden wir nutzbare Kompetenzraster für den Zyklus 1? Erstellen wir die anhand von EBLB selber???
2.Wenn Kinder am Ende des 2. Schuljahres die Grundansprüche übetreffen, das heisst z. Bsp. bereits in Kompetenzbereichen des 3. und 4. Schuljahres arbeiten, wie wird diese Beurteilung dann festgehalten?
Muss das Standortgesprächsformular in jedem Fall von den Eltern unterschrieben in die Beurteilungsapp hochgeladen werden oder reicht es, dieses der Beurteilungsmappe beizulegen?
Besten Dank für deine Frage, die bei uns angekommen ist.
Wir haben sie intern der zuständigen Expertin weitergeleitet. Eine Antwort folgt so bald als möglich.
Herzliche Grüsse, Redaktion des Forums für Lehrpersonen
Danke für Ihre Frage, die ich gern zu beantworten versuche:
Im Zyklus 1 ist es grundsätzlich möglich, durch die formative Beurteilung zu einer Einschätzung zu kommen, ob die Grundansprüche erreicht oder nicht erreicht werden. Somit sind Lernzielkontrollen mit den von Ihnen aufgeführten Prädikaten nicht nötig.
Summative Beurteilungen sind im 1. Zyklus durchaus eine Möglichkeit, das Erreichen von Lernzielen in Form von Lernkontrollen und Produkten zu überprüfen und zu bewerten. Schülerinnen und Schüler sollen die Möglichkeiten haben, die Anforderungen in summativen Beurteilungsanlässen zu verstehen – das heisst, dass die Kriterien, wonach die Lernkontrollen oder Produkte bewertet werden, mit den Schülerinnen und Schülern zusammen erarbeitet werden – damit können die Resultate mit den Schülerinnen und Schülern besprochen werden und dienen wiederum der Förderung. Die Prädikate „sehr gut“, „gut“, „genügend“ und „ungenügend“ reichen als Rückmeldung und Grundlage für das Fördergespräch nicht aus.
Die differenzierende Leistungseinschätzung im Lauf des ersten Zyklus wird den Eltern anlässlich der Standortgespräche vermittelt und den abnehmenden Lehrpersonen im Übergabegespräch.
Das Formular kann elektronisch in der Applikation zur Beurteilung erfasst werden oder zum handschriftlichen Gebrauch ausgedruckt und ausgefüllt werden. Es muss in jedem Fall von den Eltern unterschrieben werden. Für die elektronische Archivierung mit den Unterschriften muss es eingescannt werden. Bei einer physischen Archivierung müssen die Dokumente abschliessbar aufbewahrt werden.
Das Standortgesprächsformular ist Teil der Dokumentenmappe, in der später auch die Beurteilungsberichte der Schule aufbewahrt werden. Die Dokumentenmappe wurde aufgrund der Neuerungen in der Beurteilung neu aufgelegt und kann bei der Schulverlag plus AG bezogen werden.
Ich bin nun nicht ganz sicher, ob ich mit meiner Antwort ausreichend Licht in das Beurteilungsdunkel gebracht habe. Ich freue ich über eine Rückmeldung dazu. Vielleicht mit Prädikaten zu 1, 2, 3 und 4? Jedenfalls bin ich gern bereit, mit Ihnen im Gespräch zu bleiben.
Lieber Manaso
Herzlichen Dank für die Informationen. Es ist sehr spannend, welche Antworten ich von den verschiedenen Experten erhalte.
Ihre Antworten haben auf jeden Fall das Beurteilungsdunkel etwas ausgeleuchtet;-)… zumindest für den Moment.
Weitere Fragen stelle ich gerne wieder auf diesem Kanal.