Lernkontrolle ankündigen oder nicht

Guten Tag

Dürfen oder müssen sogar laut Lehrplan 21 die Lernkontrollen angekündigt werden oder nicht? Ich habe die Eltern-Information einer Schule gelesen, die sich auf eine Stelle im Lehrplan 21* bezieht und deshalb schreibt, dass Lernkontrollen ab dem neuen Schuljahr nicht mehr angekündigt werden. Diese Auslegung hat mich etwas überrascht und verunsichert…

(*Die Schule fördert das selbständige Lernen und die zunehmende Verantwortung für den eigenen Lernprozess hauptsächlich im Unterricht. Ebenso gehören Übungs- und Vertiefungsphasen, insbesondere auch im Hinblick auf Beurteilungsanlässe, grundsätzlich zum Unterricht.)

Liebe Lianae

Besten Dank für deine Frage, die bei uns angekommen ist.
Wir haben sie intern der zuständigen Expertin weitergeleitet. Eine Antwort folgt so bald als möglich.

Herzliche Grüsse, Redaktion des Forums für Lehrpersonen

Liebe Lianae

Um deine Frage zu beantworten lohnt ein Blick in die AHB des LP 21 (Kanton Bern).

Unter 5.2.2 Qualitätsmerkmale einer kompetenzorientierten Beurteilung geht es unter anderem auch um Qualitätsmerkmale einer kompetenzorientierten Beurteilung:
«Transparenz/Nachvollziehbarkeit: Den Schülerinnen und Schülern müssen Inhalt, Zeitpunkt, Form und Kriterien der Beurteilung bekannt sein, damit sie diese gewinnbringend für die weitere Kompetenzentwicklung nutzen können. Neben den Ergebnissen einer Beurteilung müssen die Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern auch über das Beurteilungsverfahren regelmässig informiert werden. »
Ein weiteres Zitat in diesem Kapitel:
«Für die Schülerinnen und Schüler ist ersichtlich, ob sie sich in einer Lern- oder Beurteilungssituation befinden. Der überwiegende Teil des Unterrichts sind Lernsituationen, in denen die Schülerinnen und Schüler Erfahrungen sammeln, Fehler machen und daraus lernen dürfen. Ebenso sind Leistungs- und Verhaltensbeurteilung klar zu trennen und in den Rückmeldungen an die Lernenden und im Standortgespräch auseinanderzuhalten. »

Im Unterricht soll die Selbstständigkeit aller Lernenden als wichtige überfachliche Kompetenz (s. LP 21) entwickelt und entsprechend gefördert werden. Dass Beurteilungssituationen transparent sein müssen und deshalb auch Inhalte und Kriterien von summativen Lernkontrollen rechtzeitig kommuniziert werden, steht dazu in keinem Widerspruch.

Gerne stelle ich mich für einen weiterführenden Dialog zur Verfügung.

Herzlich Grüsse

Apostroph