Als Heilpädagogin begleite ich ein glückliches, intellektuell schwaches Kind. Es ist ihm gut möglich in der 4. Klasse mitzumachen. Wenn es um schulische Leistungen geht, erreicht es aber die Ziele klar nicht und hat daher in 4 Fächern riLZ (Antrag der EB, weil mit der neuen, restiktiven Haltung des Kantons kein bVSAint möglich ist). Nun bedeutet das ja, dass es in 4 von 7 Fächern, also der Mehrheit der Fächer, ungenügend ist (was auch der Realität entspricht). Eine Wiederholung der 4. Klasse ist überhaupt nicht angezeigt oder sinnvoll.
Wie lösen wir das Problem mit der Promotion? Muss die Schulleitung eine Ausnahme bewilligen?
Vielen Dank für das super Angebot dieser Plattform
Das ist eine gute Frage … Laut Artikel 32 der DVBS zur Beurteilung müsste das Kind die Klasse wiederholen. Das macht aber, so wie du es beschreibst, überhaupt keinen Sinn. Ich werde versuchen, bei EB und/oder BKD in Erfahrung zu bringen, wie das nun gehandhabt werden soll. Bis vor Kurzem wäre ja klar gewesen, dass dieses Kind den bVSA-Status bekommt. Wenn diese Regelung geändert wird, dann müsste auch die Promotionsentscheidung angepasst werden.
Darf ich fragen, iwyywiwas du meinst mit “der neuen, restriktiven Haltung des Kantons"? Gab es schon wieder Änderungen (seit 2022, meine ich jetzt), oder worauf beziest du dich da?
Inzwischen sind die BKD-Leute aus den Osterferien zurück und ich habe vom Amtsjuristen eine Antwort gekriegt: Das Problem war ihnen nicht bewusst. Durch deine Frage sind sie nun zur Erkenntnis gelangt, dass der DVBS-Artikel 32 wieder geändert werden muss, so dass die Schulleitung ein Abweichen von der Regelung (Klassenwiederholung) bewilligen kann.
Nur: Gesetzesanpassungen brauchen Zeit. Bis zum Sommer wird das wohl noch nicht geändert sein. Der Jurist verspricht die Anpassung aufs Schuljahr 27/28.
Im Sinn eines pragmatischen Vorgehens - und im Sinn des Kindes - soll die Schulleitung trotzdem jetzt schon eine Ausnahme bewilligen, so dass der Junge ins nächste Schuljahr wechseln und in seiner Klasse bleiben kann.
Ich hoffe, dass dir diese Auskunft weiterhilft. Sonst melde dich bitte nochmals.