Hallo zusammen
Ich betreue als Heilpädagogin in einer 2. Klasse 2 BVSA Kinder und 3 weitere SUS in einem Lerngrüppchen. Die 3 IF Kinder arbeiten mit Stoff und Material der BVSA Kinder mit, auch im selben Tempo/Nieveau weil dies im Moment so nötig ist. Die Eltern wissen dass ihre Kinder kleinere Fortschrittchen machen und sie daher langsamer unterwegs sind als der Rest der Klasse.
Es geht ab jetzt konkret um einen bestimmten Jungen (Regelschüler). Im Deutsch erreicht er gerade so die Grundanforderungen. Im Math erreicht er die Grundanforderungen ganz klar nicht.
Nun haben wir ein Problem mit dem Beurteilungsbericht: Die Klassenlehrerin möchte ihm auch im Math ein „erreicht“ geben, weil sie findet, dass es kontraproduktiv wäre in der Beziehung der Schule zu den Eltern (welche nur schwer anerkennen konnten, dass ihr Sohn nicht gleich schnell lernt wie andere Kinder). Auch möchte sie ihn nicht strafen, weil er wirklich gut gearbeitet hat.
Die übernehmende LP der 3. Klasse findet, dass der Junge unbedingt ein „nicht erreicht“ bekommen muss, weil sonst später die Eltern sagen würden, dass in der 2. Klasse aber doch alles erreicht und somit ok war. Sie hat natürlich auch recht.
Ich würde den Eltern den Sachverhalt im Voraus erklären.
Meine Fragen an euch:
- Gibt es überhaupt diesen Ermessensspielraum in der Beurteilung, den die Klassenlehrerin gerne nutzen möchte, oder ist es rechtlich zwingend so, dass wenn die Grundanforderungen nicht erfüllt sind, dies im Lernbericht ersichtlich sein muss? Der Junge hat kein RiLZ.
- Hat jemand von euch schon eine ähnliche Situation erlebt und wie seid ihr vorgegangen?
Ich selber bin gerade etwas ratlos und stehe zwischen den beiden Positionen. Ich tendiere eher zu „ne“, in der Hoffnung dies den Eltern gut erklären zu können und das langsamere Lernen nicht als negativ darzustellen. Ich weiss aber auch, dass dies nicht zwingend gelingen wird.
Ich bin gespannt auf eure Inputs. LG