Ich arbeite Teilzeit in einer Basis-Stufe. Parallel dazu bin ich noch in der Ausbildung an der PH.
Für ein Modul der PH werde ich eine Woche in einem J+S Lager sein. Die Teilnahme an dem Lager ist Pflicht für das Abschliessen des Moduls. In dieser Zeit werde ich an der Schule fehlen und es muss eine Stellvertretung für mich organisiert werden.
Die SL meinte nun, dass ich die Stellvertretung selbst bezahlen müsste.
Kann mir jemand sagen, wie hier die rechtliche Situation aussieht. Und wer für die Organisation der Stellvertretung verantwortlich ist.
Ein Jugendurlaubformular für die Woche wurde der SL bereits abgegeben.
Fällt eine Lehrperson aus, prüft die Schulleitung, ob der Ausfall schulintern geregelt werden kann. Sie stellt sicher, dass der Unterricht stattfindet (Art. 2 der Direktionsverordnung vom 15. Juni 2007 über die Anstellung der Lehrkräfte [LADV; BSG 430.251.1]). Muss der Ausfall mit einer externen Lehrperson aufgefangen werden, darf die Schulleitung bei einem Anstellungsverhältnis von bis zu 30 Tagen eine Stellvertretung einstellen. Für längere Anstellungsverhältnisse ist die Anstellungsbehörde zuständig. Sie kann die Kompetenz an die Schulleitung delegieren, sofern diese nicht Anstellungsbehörde ist (Art. 4 LADV). Weitere Informationen zur Anstellung von Stellvertreterinnen und Stellvertreter finden sich unter: https://wpgl.apps.be.ch/pages/releaseview.action?pageId=9339735
Zur Übernahme der Stellvertretungskosten für Studierende, die studiumsbegleitend an einer öffentlichen Volksschule im Kanton Bern unterrichten und aufgrund von Prüfungen und Praktika den Unterricht nicht erteilen können, hat das Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern das Merkblatt «Stellvertretung für Unterrichtsausfall für Prüfungen und Praktika von Studierenden» veröffentlicht (abrufbar unter: https://www.lp-sl.bkd.be.ch/de/start/schulleitungen/stellenbesetzungen/stellvertretungen-fuer-studierende.html).