Stellvertretung bei Krankheit

guten tag
immer wieder entstehen in unserem team diskussionen, wenn es darum geht eine stellvertretung wegen krankheit zu suchen. unsere schulleitung findet es mühsam, wenn wir uns erst am morgen kurz vor dem unterricht krank melden, sie hätten ja dann gar keine zeit mehr eine stellvertretung zu organisieren und die kranken sollen deshalb selbst eine stellvertretung suchen. gibt es gesetzliche grundlagen, wer eine stellvertretung suchen muss? muss ich wirklich krank noch selbst eine suchen? ist das nicht aufgabe der schulleitung?

Liebe Vreneli

Vielen Dank für deine Anfrage.

Der Berufsauftrag der Lehrkräfte umfasst gemäss Art. 17 Abs. 2 des Gesetzes vom 20. Januar 1993 über die Anstellung der Lehrkräfte (LAG; BSG 430.250) das Unterrichten, die Erziehung, die Beratung und Begleitung, die Mitarbeit bei der Unterrichts-, Schul- und Qualitätsentwicklung, die Zusammenarbeit sowie die Weiterbildung.
In Art. 57 Abs. 1 der Verordnung vom 28. März 2007 über die Anstellung der Lehrkräfte (LAV; BSG 430.251.0) wird zudem u. a festgehalten, dass die Lehrkräfte an der Organisation und an der Administration der Schule nach Anweisung der Schulleitung mitwirken. Dass die Lehrkräfte aber für die Organisation der Stellvertretung zuständig sind, wird nirgends explizit festgehalten.
Die Verantwortung für die Organisation und die Administration der Schule liegt vielmehr gemäss Art. 89 Abs. 1 Bst. d LAV bei der Schulleitung. Auch sieht die Direktionsverordnung vom 16. Juni 2007 über die Anstellung der Lehrkräfte (LADV; BSG 430.251.1) in Art. 2 vor, dass die Schulleitung prüft, ob der Ausfall einer Lehrkraft schulintern geregelt werden kann und dass sie sicherstellt, dass der Unterricht stattfindet.

Aufgrund dieser Ausführungen würde ich die Meinung vertreten, dass die Schulleitung eine Stellvertretung zu organisieren hat und nicht die Lehrkräfte - auch wenn die Lehrkraft erst am Morgen krank wird.

Die Erziehungsdirektion des Kantons Bern hat zudem ein *Merkblatt zum Thema: Arbeitsunfähigkeit als Folge einer Krankheit oder eines Unfalls*erstellt. Gemäss diesem Merkblatt hat die Lehrkraft bei Abwesenheit infolge einer Krankheit oder eines Unfalls die Schulleitung sofort in Kenntnis zu setzen. Darin wird aber nicht aufgeführt, wer für die Organisation der Stellvertretung zuständig ist. Dieses Merkblatt enthält auch eine Kontaktstelle für Fragen. Deshalb würde ich Dir empfehlen, sicherheitshalber bei dieser Kontaktstelle nachzufragen.

Ich hoffe, Dir damit weitergeholfen zu haben.

Liebe Grüsse, der schlaue Bison

Auf Anfrage nimmt die ERZ dazu wie folgt Stellung:
„Einerseits ist klar die Schulleitung zuständig für das Suchen einer Stellvertretung, andererseits ist es auch wichtig, dass im Normalfall die Meldung an die Schulleitung so bald wie möglich geschieht.
Es ist in der Tat nicht einfach, im letzten Moment eine Stellvertretung für eine Klasse zu suchen.“

Herzlichen Dank für die ausführliche Antwort!