Guten Tag
Mein Stellenpartner und ich haben an einem Morgen abteilungsweisen Unterricht. Nun war er krank und da ich sowieso anwesend war, habe ich seine Halbklasse selbstverständlich übernommen und die ganze Klasse unterrichtet. Für die Schulleitung ist klar, dass diese Lektionen nicht entschädigt werden. Wie habt ihr das an eurer Schule geregelt? Gibt es da sogar eine Regelung?
Du kannst für eine bestimmte Zeit nicht doppelt bezahlt werden. Tut mir leid, willst sicherlich was anderes hören, aber das ist sehr klar geregelt…
Liebe(r) Lianae
Die Übernahme von Stellvertretungen gehört zu den Pädagogischen Pflichten der Lehrpersonen ausserhalb des Unterrichts (PLOTKE, Schweizerisches Schulrecht, 2. Aufl., Bern 2003, Abschnitt 18.724 und Abschnitt 18.512 Ziffer 6.) und eine Lektion bleibt eine Lektion, auch wenn sie – warum auch immer – ausnahmsweise mal „intensiver“ ausfällt bzw. „anstrengender“ ist als im Regelfall.
Liebe Grüsse, der schlaue Bison