Wer ist verantwortlich

Liebes Beratungsteam

Ich bin seit 8 Jahren Kindergärtnerin und arbeite seit 6 Jahren am gleichen KG, immer 100%. In all dieser Zeit hatte ich nie eine krankheitsbedingte Absenz.
Meine SL ist seit 1 Jahr an dieser Schule und hatte von Anfang an eine klare Meinung zum Thema Stellvertretung: Sie will nichts damit zu tun haben.
Letzten Frühling musste ich an die Beerdigung eines nahen Verwandten und habe umgehend die SL informiert. Antwort: Du musst eine Stv. organisieren. Völlig perplex ab dieser wenig einfühlsamen Art (und um weitere Diskussionen zu vermeiden) habe ich nebst den Beerdigungsvorbereitungen, die ich treffen musste, herumtelefoniert und schlussendlich am Vorabend der Beerdigung eine Stv. gefunden.
Um in einer ähnlichen Situation vorbereitet zu sein, habe ich daraufhin mal herumtelefoniert und eine Stv.liste mit Berufskolleginnen zusammengestellt. In einem Gespräch habe ich meine SL gebeten, in einem zukünftigen Notfall die Stv. zu organisieren.
Mit Notfall meine ich, falls meine Mutter hospitalisiert werden muss (lebt nicht im KT. Bern) und ich keine Zeit habe oder ein Unfall auf meinem Arbeitsweg u.ä. Die SL lehnte das aber kategorisch ab und fand, es sei Sache der LP.
Auf Nachfrage anderer LP im Kollegium hat sie nun nach Monaten endlich ein „Konzept“ selbst geschrieben, in dem auf einer A4-Seite eigentlich nichts anderes draufsteht, als dass wir LP für jede Stv. verantwortlich sind. Sie selbst will lediglich informiert werden wer die Stv. macht und am Schluss das Formular ausfüllen.
Fragen:
-Gehört das nicht zu den operativen Aufgaben der SL? Zur Personalführung? Ich selbst kann wohl niemanden einstellen. Damit überschreite ich doch meine Kompetenzen.
-Muss ich SOS-Stellvertretungen wirklich selbst bei der Stv.zentrale eingeben?
-Die LP im Schulhaus können oft untereinander einspringen und eine Lektion übernehmen. Ich bin aber ein sog. Satelliten-Kindergarten, d.h. 5 min. vom Schulhaus entfernt. Falls auf meinem Arbeitsweg (bin mit dem Auto unterwegs) etwas passiert und ich nicht kommen kann, stehen 24 Kinder auf der Strasse. Wer ist haftbar, wenn einem Kind etwas passiert?

Ich habe bereits recherchiert und keine konkreten Angaben gefunden. Von anderen Kolleginnen weiss ich, dass ihre SL die Stv. organisiert.

Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen.

Herzlichen Dank im voraus!
Alessandra

Liebe Alessandra

Wortwörtlich steht in keiner Verordnung und in keinem Gesetz, dass die Schulleitung oder die Lehrperson explizit für die Organisation einer Stellvertretung zuständig ist.

Jedoch gibt es rechtliche Artikel, die doch viel Klarheit bezüglich deiner Frage geben:

  • In Art. 7 des LAG steht im Grundauftrag für LP nirgends ein entsprechender Teilauftrag oder Hinweis, der die
    Organisation und Administration für eine Stellvertretung oder dergleichen beinhaltet.
  • Dafür steht in Art. 89 der LAV klar und deutlich, dass die SL u.a. verantwortlich ist für die „Administration und
    Organisation“ des Schulbetriebs und auch für die „Personalführung“. Davon ist abzuleiten, dass die Verantwortung für
    eine Stellvertretung nicht an LP delegiert werden kann.

Nun konkret zu deiner Situation: Als LP hat du das Recht, bei unvorhergesehenen, dringenden persönlichen Angelegenheiten einen bezahlten Kurzurlaub von wenigen Lektionen bis zu einer Woche zu beziehen
(Art. 49 LAV; hier ist die Anstellungsbehörde in den meisten Fällen die SL). Daher gilt in erster Linie auf der Grundlage des Auftrags der SL (Art. 89 LAV) für Schulleitende in der betrieblichen Anwendung/Umsetzung wie auch als Standard unter den Schulleitenden, dass in erster Linie die SL eine Stv-Lösung suchen muss. Es ist aber Usus, dass die betroffenen Lehrpersonen dabei nach Verfügbarkeit und Möglichkeit vernünftige Lösungen mit suchen helfen, damit auch der Unterricht qualitativ gut sicher gestellt werden kann und die Übergabe möglichst reibungslos geschieht.
Die Schulleitung kann sich aber so oder so nicht der grundsätzlichen Verantwortung entziehen, dass der Unterricht und damit auch der operative Betrieb der Schule sicher gestellt werden. Hinzu kommt, dass die Stv auch administrativ korrekt abgewickelt werden soll, was wieder alleine Sache der SL ist (dafür bezieht sie auch Lohn!).

Sinnvoll ist es alle Mal, wenn ihr im Kollegium nochmals darüber sprecht und als Lehrpersonen Bereitschaft signalisiert, die SL nach Möglichkeit bei der Umsetzung ihres Auftrags bei der Suche einer Stv zu unterstützen.

Ich wünsche dir viel Glück dabei und grüsse dich herzlichst
Olive