Elterngespräch vereinbaren

Guten Abend miteinander
Momentan organisiere ich die Elterngespräche. Ich habe einen Schüler, bei welchem ein Beistand eingeschaltet ist. Es ist auch ein Obhutsentzug im Spiel. Nun stellt sich mir die Frage, wie das rechtliche Vorgehen bei der Terminfindung und der Einladung zum Elterngespräch ist? Vereinbare ich direkt mit dem Beistand einen Gesprächstermin und dieser informiert anschliessend die Eltern? Oder wie gehe ich korrekt vor?

Merci und liebe Grüsse

Liebe Stephanie

Es geht hier wohl um eine Erziehungsbeistandschaft gemäss ZGB 308; Erziehungsbeistandschaft und Entziehung der elterlichen Sorge (ZGB 311 f.) bzw. der elterlichen Obhut (ZGB 310) schliessen sich gegenseitig aus. Solange die elterliche Sorge nicht entzogen wurde, wird diese auch bei einer Erziehungsbeistandschaft (primär) durch die Eltern ausgeübt, wobei dieselben eine Pflicht zur Kooperation mit dem Beistand trifft.
Ansprechpersonen für die Schulen sind damit – vorläufig – nach wie vor die (sorgeberechtigten) Eltern. Angesichts der offenbar bevorstehenden Entziehung der elterlichen Sorge bzw. Obhut, die ein Signal dafür ist, dass die Zusammenarbeit mit dem Beistand nicht funktioniert, ist es m. E. jedoch klar angezeigt, dem Beistand Kopien der Korrespondenz betreffend das Elterngespräch zukommen zu lassen. Wurde hingegen beiden Eltern das Sorgerecht bereits entzogen, hat die Schule ausschliesslich mit dem bestellten Vormund zu verkehren.

Liebe Grüsse, SchlauerBison

Ich danke dir für die Rückmeldung.

liebe Grüsse
Stephanie