Ich habe 20 Jahre an einer Schule gearbeitet.Jetzt gab es eine neue Schulleitung (langjährige Kollegen). Die vorherige Schulleitung war mein Mann. Mit dem Wechsel ging das Mobbing Seiten der neuen Schulleitung los. Fachlich war ich unter den Schülern und Eltern sehr beliebt und hatte immer erfreuliche Rückmeldungen. Mir wurde dann nahegelegt zu kündigen und die Schulkommission versprachen mir ein gutes Zeugnis auszustellen, da mir dies zustünde. Ich habe schliesslich nachgegeben und gekündigt, weil der Zustand für mich nicht mehr tragbar war. Das Zeugnis bekam ich erst nach mehreren Aufforderungen. Leider war die Anstellungsdauer falsch,Gewisse Aufgaben die ich mit grossem Erfolg für die Schule machte wurden nicht erwähnt. Ich nahm mit der Schule Kontakt auf und wies auf die fehlenden Beiträge hin. Leider waren sie nicht bereit ein mit korrekten Angaben ausgestattetes Arbeitszeugnis auszustellen. Ich frage mich, warum eine Schulleitung sich dies leisten kann und warum man als Angestellte immer den Kürzeren zieht.
Guten Tag mude
Bevor ich Ihre Frage, die Sie am Schluss gestellt haben, zu beantworten versuche, möchte ich einige Gedanken vorwegnehmen.
Nach 20 Jahren eine Stelle so zu verlassen ist ein schwer verdaubarer Schritt in der eigenen Biografie. Lehrpersonen, die sich in einer Mobbingsituation befinden, empfehle ich unbedingt, eine Beratungsperson aufzusuchen, um all das Erlebte zu ordnen und gegebenenfalls auch um richtig reagieren zu können.
Ich wünsche Ihnen, dass Sie die Freude am Unterrichten nicht verloren haben und dass Sie an einem neuen Ort wieder stärkende Erfahrungen machen dürfen.
Ein Arbeitszeugnis ist ein amtliches Papier, das genauen Vorgaben entsprechen muss. Falschaussagen oder fehlerhafte Angaben müssen korrigiert werden. Was genau in einem Arbeitszeugnis stehen muss oder kann, können Sie dem angehängten Papier vom Verband Lehrerinnen und Lehrer Solothurn entnehmen.
Es ist übrigens auch möglich, dass eine abtretende Lehrperson ihr eigenes Arbeitszeugnis nach den Vorgaben selber verfasst und es als Vorschlag der Schulleitung unterbreitet. Es ist dann an der Schulleitung, ob sie das Papier so unterzeichnt oder ob sie ihrerseits Änderungsvorschläge einbringt.
Nun aber zu ihrer Frage. Eine Schulleitung „kann“ sich alles leisten, die Frage ist viel mehr, ob sie das aus juristischer Sicht darf und vor allem, wie die betroffenen Personen darauf reagieren. Lehrpersonen müssen sich nicht alles gefallen lassen. Sie können sich im Institut für Weiterbildung gratis beraten lassen oder, falls sie Mitglied von LEBE sind, sich an den Juristen der Gewerkschaft wenden. Dieser kann genau sagen, was eine Schulleitung machen darf und was nicht.
Wenn eine Person eine Mobbinggeschichte erlebt hat, ist sie aber oft zu müde, um sich mit einem Juristen zusammen für ihr Recht einzusetzen. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig Unterstützung zu holen.
Nun weiss ich nicht, ob ich Ihre Frage beantwortet habe. Vielleicht lese ich noch einmal von Ihnen.
Ich wünsche Ihnen viel Kraft und Zuversicht, um das Erlebte verarbeiten zu können.
Mit freundlichen Grüssen
Kashgar
Leider sind Mobbing-Fälle mehr verbreitet als diese Statistisch erfasst werden. Wie Kashgar oben bereits geschrieben hat, sind Mobbing-Opfer meist nicht mehr in der Lage für ihre Rechte zu kämpfen. Es ist deshalb sehr wichtig solche Ansätze frühzeitig zu erkennen und sich ein gutes Kollegen-Netzwerk auf zu bauen. So dass ev. gar nicht bös gemeinte/s Verhalten/Entscheide sofort geklärt werden können und im Team ausdiskutiert werden. Eine neutrale Stelle für weitere Hilfe ist auch die Mobbing-Beratungsstelle www.mobbing-bratungsstelle.ch.
Solche Situationen können leider vielfach auch ein Burnout auslösen. Eine kürzlich veröffentlichte Studie hat ergeben, dass die Vorgesetzten einen grossen Anteil am Ausbruch eines Burnouts trefen.
Obwohl das Lehrerkollegium eigentlich ein gutes Netzwerk bilden könnte, ist es trotz der gesetzlichen Vorgaben bis heute nicht gelungen, die Zusammenarbeit zu optimieren. Viele Lehrkräfte erlebe ich auch heute noch als Einzelkämpfer.
Zum Arbeitszeugnis:
Das Arbeitszeugnis (qulifiziert) hat sich über die Art und Dauer des Arbeitsverhälnisses auszusprechen und die Leistungen und das Verhalten des Arbeitnehmers zu würdigen (Art. 330 a OR).
Für die Zukunft wünsche ich dir viel Kraft.
Guten Tag mexxco
Vielen Dank für deinen Beitrag.
Damit der Link auf die Mobbing-Beratungsstelle auch funktioniert, es fehlt ein Buchstabe, hier der korrigierte Link: www.mobbing-beratungsstelle.ch
Auch von mir mude alles Gute.
Freundliche Grüsse
emma
Die Erziehungsdirektion gibt uns folgenden Hinweis zur Dokumentation des Verbandes Lehrerinnen und Lehrer Solothurn (siehe Beitrag von Kashgar):
„Diese Vorlage ist für die bernische Lehrerschaft suboptimal, da diese nach dem öffentlichen Lehreranstellungsrecht und nicht nach OR angestellt sind. Der Kt. BE (Personalamt) verfügt ebenfalls über einen Leitfaden zum Arbeitszeugnis, der – auch für die bernische Lehrerschaft – besser herbeigezogen werden könnte. Hier stimmt auch die gesetzliche Grundlage für das Arbeitszeugnis (Art. 50 PG; öffentliches Recht).“
http://www.fin.be.ch/fin/de/index/personal/personalrecht/wdb.thema.39.html