Frage zur rechtlichen Zulässigkeit der Ferienverlängerung

Guten Tag, unser Schulhaus wird an einem zusätzlichen Standort erweitert. Darf die Schule eigenmächtig entscheiden, dass die Kinder eine Woche früher Ferien bekommen, oder müssen Änderungen der offiziellen Ferientermine von der Bildungsdirektion Kanton Bern genehmigt werden? Haben die Kinder in diesem Fall nicht Anspruch auf den Unterricht? Ich frage, da mich mehrere Eltern darauf angesprochen haben und ich mir unsicher bin.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.

Lieber Pinguin
Besten Dank für deine Frage, die bei uns angekommen ist.
Wir haben sie intern der zuständigen Expertin/dem zuständigen Experten weitergeleitet. Eine Antwort folgt so bald als möglich.

Herzliche Grüsse,
das Moderationsteam

Liebe(r) Pinguin,

in Ziff. 4.3.5 der Allgemeinen Hinweise und Bestimmungen (AHB) zum Lehrplan 21 äussert sich die Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern wie folgt zum Unterrichtsausfall: «Die Schulen informieren die Eltern frühzeitig über einen allfälligen Unterrichtausfall, damit diese ausreichend Zeit haben, die Betreuung ihrer Kinder zu organisieren. Bei kurzfristigen Unterrichtsausfällen (z. B. bei Krankheit der Lehrperson) dürfen die Schülerinnen und Schüler nicht nach Hause geschickt werden. Ihre Betreuung liegt in der Verantwortung der Schule und muss entsprechend sichergestellt werden.»

Für Abweichungen von «Blockzeiten» gilt im Kanton Bern sodann Art. 11a Abs. 5 des Volksschulgesetzes vom 19. März 1992 (VSG; BSG 432.210). Hierzu finden sich auch in Ziff. 2.3 des Dokuments Blockzeiten - Organisatorische Hinweise - des Amts für Kindergarten, Volksschule und Beratung des Kantons Bern (abrufbar unter https://www.lp-sl.bkd.be.ch/de/start/schulleitungen/schulorganisatorisches.html > Blockzeiten) weitergehende Hinweise.

Liebe Grüsse, der schlaue Bison

Hallo Pinguin

Aus deiner Schilderung entnehme ich, dass der Umzug ja von langer Hand geplant ist. Die Trägerin der Schule kann bis 10 unterrichtsfreie Halbtage pro Schuljahr bestimmen. I.d.R. werden diese für Weiterbildungstage, Brückentage etc. verwendet. Wenn man aber etwas “büschelet”, kann man auch eine ganze Ferienwoche draus machen.

Über die 10 freien Halbtage entscheidet je nach Funktionsdiagramm die Schulleitung oder die Schulkommission.

Die Kommunikation würde ich als Lehrperson aber ganz brav der Schulleitung überlassen und die Eltern direkt an sie weiterleiten… Schliesslich ist das ihre Aufgabe.

Liebe Grüsse