Guten Tag. Ich bin daran, mich zu bewerben. Nun habe ich festgestellt, dass Schulen teilweise schon Wochen bevor die Anmeldefrist abläuft, BewerberInnen zum Vorstellungsgespräch einladen. Sprich, ich war „zu spät“…
Ist das rechtlich erlaubt? Ich nehme an, dass das mit dem Lehrermangel zu tun hat und sich die Schulen die erstbesten BewerberInnen gleich „schnappen“ wollen? Liebe Grüsse, Goforit
Liebe(r) Goforit
Ob hier auf ein Verstoss gegen das Gleichbehandlungsgebot zu schliessen wäre, lässt sich mit Blick auf die knappe Schilderung des Sachverhalts leider nicht abschliessend beantworten. Wäre dies anzunehmen, wäre in der Folge jedoch unsicher, ob Dir überhaupt eine Rechtsschutzmöglichkeit zur Verfügung stehen würde. Dies hängt damit zusammen, dass die Anstellungsbehörde wohl nicht dazu verpflichtet wäre, über Deine Nichtanstellung eine Verfügung zu erlassen und damit Deinerseits wohl keine Anfechtungsmöglichkeit gegeben wäre (vgl. hierzu VGer BE, Urteil 100 2016 163U vom 8. August 2017 und BGer, Urteil 8C_596/2017 vom 1. März 2018).
Liebe Grüsse, der schlaue Bison