Im kommenden Schuljahr werde ich 26 SuS in meiner Mehrjahrgangs-Klasse (7.-9.) im Sportunterricht haben.
Unsere Turnhalle ist gerade so gross wie ein Volleyballfeld: nämlich 10 m x 18 m. Mit der ganzen Klasse auf diesem engen Raum zu turnen ist meiner Meinung nach unmöglich und unprofessionell. Ausweichmöglichkeiten (andere Turnhalle, zB in Nachbardorf, etc.) gibt es nicht.
Meine Frage: ist ein solcher unbefriedigender infrastruktureller Umstand allenfalls ein Kriterium um SOS-Lektionen beantragen zu können, um den Sportunterricht z.B. in Halbklassen durchführen zu können?
Vielen Dank für eine Rückmeldung.
Christian
Lieber Christian,
gemäss Ziff. 3.7.1 der von der Erziehungsdirektion (ERZ) erlassenen Richtlinien für die Schülerzahlen vom 25. Mai 2009 (Stand: 1. August 2013; abrufbar unter www.erz.be.ch > Kindergarten & Volksschule > Rechtliche Grundlagen) kann das Schulinspektorat auf Antrag der Schulleitung „bei schwieriger Klassenführung, engen Platzverhältnissen oder erschwerten Unterrichtsbedingungen“ zusätzliche Lektionen bewilligen.
Das Amt für Volksschulen, Kindergarten und Beratung der ERZ hat zu diesem Thema ein Merkblatt publiziert (abrufbar unter www.erz.be.ch > Kindergarten & Volksschule > Schulleitungen/Lehrpersonen > Diverse Unterlagen und Formulare > SOS-Lektionen), in welchem u. a. die Umsetzung von Ziff. 3.7 der erwähnten Richtlinien erläutert wird.
Du müsstest mit Deinem Anliegen jedenfalls zunächst an die Schulleitung gelangen. Diese kann dann allenfalls ein Gesuch (ich habe Dir das entsprechende Formular angehängt) beim Schulinspektorat einreichen. Dass das Gesuch alsdann gutgeheissen wird, ist aus meiner Sicht zumindest gut denkbar, zumal „enge Platzverhältnisse“ in den Richtlinien explizit als Kriterium für die Bewilligung von SOS-Lektionen aufgeführt werden.
Liebe Grüsse,
der schlaue Bison
Herzlichen Dank für die rasche Beantwortung meiner Frage!
Lieber Gruss
Christian