Häusliche Gewalt - Grenzen LP

Ich studiere an der PHBern und bearbeite momentan ein Fallbeispiel, in welchem es um häusliche Gewalt geht. Ein Kind weist Hämatome auf, der Vater reagiert eher aggressiv im Elterngespräch und die Mutter wirkt eingeschüchtert.

Meine Lernfragen sind folgende:

  • Inwiefern darf ich mich als LP in eine Familienangelegenheit einmischen? Wo sind meine Grenzen? Wie ist die gesetzliche Lage?

  • Darf ich ein Elternteil (zu deren Schutz) alleine kontaktieren und ein Gespräch anbieten?

Hat jemand schon Erfahrungen mit einem ähnlichen Fall gemacht oder kann mir Links/Tipps geben, wo ich Infos zu dieser Thematik finde?

Vielen Dank im Voraus!

Liebe(r) kimlara

der Rechtsdienst der PHBern verweist auf den entsprechenden Artikel im Volksschulgesetz (VSG, https://www.belex.sites.be.ch/frontend/versions/1166?locale=de):

Art. 29 Mängel in Erziehung und Pflege
1 Sind Anzeichen für Mängel in der Erziehung oder Pflege oder für eine anderweitige Gefährdung der Schülerinnen und Schüler vorhanden, informiert die Lehrerschaft oder die Schulleitung die Eltern.
2 Nötigenfalls benachrichtigt die Schulkommission die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Zum Schutz des Kindes kann in Ausnahmefällen die Benachrichtigung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ohne vorgängige Information der Eltern erfolgen.

Darüber hinaus stellt sich für uns eine grundsätzliche Frage: das Forum dient in erster Linie den Lehrpersonen als unkomplizierte und anonyme Beratungsmöglichkeit. Expertinnen und Experten stellen dafür ihr Wissen, ihre Erfahrung und einen Teil ihrer Arbeitszeit zur Verfügung. Wie weit soll dieser „Service“ auch für Studierende beim Bearbeiten von Fallbeispielen gelten?

Freundliche Grüsse
Redaktion und Team des Forums für Lehrpersonen