Häusliche Gewalt

Liebes Forum
Welche Teilschritte muss ich als Lehrperson bei einer Vermutung auf häusliche Gewalt vornehmen? An wen kann ich mich wenden? Finde ich irgendwo ein Flussdiagramm?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Liebe Grüsse
Vanessa

Liebe Vanessa,

in Bezug auf Deine Frage ist vor allem Art. 29 des bernischen Volksschulgesetzes (VSG; BSG 432.210) einschlägig. Diese Bestimmung lautet wie folgt:

*Mängel in Erziehung und Pflege

1 Sind Anzeichen für Mängel in der Erziehung oder Pflege oder für eine anderweitige Gefährdung der Schülerinnen und Schüler vorhanden, informiert die Lehrerschaft oder die Schulleitung die Eltern.

2 Nötigenfalls benachrichtigt die Schulkommission die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Zum Schutz des Kindes kann in Ausnahmefällen die Benachrichtigung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ohne vorgängige Information der Eltern erfolgen.*

Weitere Informationen finden sich in der Broschüre „Häusliche Gewalt - Was kann die Schule tun?“ der Berner Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt (4. Aufl. 2016), die unter folgendem Link im Internet abrufbar ist (Flussdiagramme kommen darin zwar keine vor, sie enthält aber dennoch viele nützliche Tipps):

https://www.pom.be.ch/pom/de/index/direktion/ueber-die-direktion/big/Links_Publikationen.assetref/dam/documents/POM/GS/de/HaeuslicheGewalt/Broschueren/B9_Broschuere_Was_kann_die_Schule_tun_d.pdf

Liebe Grüsse

der schlaue Bison