Hörbeeinträchtigter Elternteil

Guten Tag
Ich führe ein Elterngespräch durch, an welchem ein hörbeeinträchtigter Elternteil teilnehmen wird. Ich möchte sicher sein, dass meine Aussagen über das Kind und allfällige Fragen an die Eltern richtig verstanden werden. Was muss ich beachten?

Da die Verständigung zwischen hörenden und nicht hörenden Personen oft von Missverständnissen geprägt ist, macht es Sinn, dass nebst dem Abgeben von schriftlichen Unterlagen und dem Führen des Gesprächs in Standardsprache auf Blickkontakt und eine deutliche Aussprache geachtet wird.
Fragen Sie den hörenden Elternteil, was die Verständigung erleichtern und welche Unterstützung sie bzw. er übernehmen kann.
Damit die gegenseitige Verständigung gut klappt, kann zusätzlich auf den Gebärdensprachdolmetschdienst von procom zurückgegriffen werden. Der Dolmetschdienst kann für Elterngespräche, wie auch für andere Veranstaltungen in der Schule und Kindergarten in Anspruch genommen werden (z.B. Übersetzung eines Referates an einem Elternabend). Der Dolmetscher oder die Dolmetscherin verhält sich neutral und untersteht der Schweigepflicht. Wichtig ist, dass Sie rechtzeitig mit der Dolmetsch-Vermittlung Kontakt aufnehmen, damit zum gewünschten Zeitpunkt eine Dolmetscherin oder ein Dolmetscher zur Verfügung steht. Ebenso muss frühzeitig geklärt werden, ob die Schule die Kosten für die Dienstleistung übernimmt. Fragen Sie diesbezüglich bei der Schulleitung nach, bevor Sie das Bestellformular für den Dolmetscheinsatz ausfüllen. Auf der Homepage von procom finden Sie alle nötigen Angaben dazu:
http://www.procom-deaf.ch/de/Dolmetschdienst.aspx