Ich gehe der Frage nach, wie die Integraton eines Kindes mit einer Hörbehinderung in eine Regelschule aussieht. Auf unterschiedlichen Internetseiten habe ich diesbezüglich einige Informationen erhalten. Ich bin darüber informiert, dass SuS mit einer Hörbehinderung/beeinträchtigung prinzipiell in eine Regelschule eingeschult werden. Ich weiss aber auch, dass es das Pädagogische Zentrum für Hören und Sprache gibt, in welchem Kinder mit einer Hörbehinderung unterrichtet und begleitet werden.
Nun meine Frage: Wie wird entschieden, ob ein Kind in die Regelschule eingeschult wird oder im Pädagogischen Zentrum unterrichtet wird? Braucht es da eine bestimmte (ärztliche) Abklärung?
Ausserdem beschäftigt mich die Frage, was man als Regellehrperson alles beachten muss in Bezug auf die Organisation (Eltern, Speziallehrperson, Administration), wenn man ein hörbehindertes Kind in der Klasse hat?
Ich hatte ein Kind mit Hörbehinderung in meiner Klasse, die Arbeit war für mich sehr bereichernd und ich habe selbst sehr viel Neues dazugelernt! Die Audiopädagogin, die mich bei der Integration unterstützte, hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass sie vom Zentrum für Hören und Sprache eine sehr umfassende Homepage diesbezüglich eingerichtet haben! Die Antworten auf viele Fragen findest du unter folgendem Link: http://audiopaedagogik-bern.ch/de/downloads
Ich empfehle dir, insbesondere folgende Dokumente zu konsultieren:
FM-Anlage
Fremdsprachenunterricht
Sitzplatz in der Klasse
Nachteilsausgleich
Auf dieser Seite findest du zudem einige Kurzfilme, die dich weiterbringen sollten…
Kurz zusammengefasst musste ich meinen Unterricht nicht gross „umkrämpeln“. Sehr wichtig war aber, dass ich sehr stark auf visueller Ebene gearbeitet hatte (z.B. Aufträge an Wandtafel schreiben, Sachen zeigen statt nur benennen…). Auch finde ich sehr wichtig, dass der Nachteilsausgleich von Beginn an offiziell mit der Schulleitung geregelt ist. Als Speziallehrperson könnte dir (je nach Kind / Ausmass der Beeinträchtigung?) auch eine Audiopädagogin aus Münchenbuchsee zur Verfügung stehen, die dich berät und während des Unterrichts während einiger Lektionen unterstützt.
Falls nebst Nachteilsausgleich bestimmt wird, dass einige Teilbereiche (zB Hören) gar nicht bewertet werden, muss man hierfür auch noch ein Formular ausfüllen (Schulleitung Unterschrift!). In diesem Fall muss man beim Beurteilungsbericht einen Zusatzbericht beilegen, welcher über die fachliche Entwicklung Auskunft gibt.
Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig weiterhelfen… Bei Fragen einfach melden…