Beurteilung Kind mit Hörbehinderung

Ich habe ein bisschen zu dem Thema recherchiert, konnte für mich aber keine eindeutige Antwort finden.
Herausgefunden habe ich, dass das Kind einen Nachteilsausgleich erhält, also angepasste Bedingungen. Gilt dies auch in der Beurteilung von Hörverstehen? (Wenn ja, wie zum Beispiel?) Und wie ist die Beurteilung im Musikunterricht, welcher ja auch viel mit dem Hören zu tun hat?

Danke für eure Hilfe!

Guten Tag teachingwithheart
Gerne ergänze ich deine Recherche um einige Hinweise. Wenn eine Hörbehinderung vorliegt, die nicht ausreichend durch Hilfsmittel (Hörgerät, Cochlea-Implantat) kompensiert werden kann, müssen die Lernangebote und Beurteilungen der Beeinträchtigung angepasst werden. Dies kann in Form der Abänderung, z.B. durch schriftliche Ergänzungen, oder den Verzicht auf Aufgabenstellungen bzw. Prüfungsteilen erfolgen. Auch der Einsatz einer Gebärdendolmetscherin/eines Gebärdendolmetschers kann eine Möglichkeit darstellen. Auch im Musikunterricht können Anpassungen erforderlich sein. Hörgeräte vermitteln nicht selten unangenehme Klangerlebnisse. Sie reichen also nicht unbedingt aus, um Nutzerinnen und Nutzern vergleichbare Ausgangsbedingungen für das Lösen von Aufgabenstellungen im Musikunterricht zu schaffen. Hier können Zugänge erneut über das Gebärdendolmetschen oder das Fühlen der von den Klängen erzeugten Vibrationen geschaffen werden.

Hilft das ein wenig weiter?

Liebe Grüsse
Adhei