Homeschooling

Guten Tag,

Ich habe einen Stellenbeschrieb einer Familie gelesen, die für zwei Monate eine Lehrperson für ihr Kind sucht.
Ist die Familie an die kantonalen Entlöhnungsrichtlinien gebunden? Bezahlt der Kanton die Lehrperson für den Homeschooling-Unterricht? Ist das Kind an die Wochenlektionenzahl einer Schule auch bei Homeschooling gebunden?

Auf einer anderen Website habe ich gelesen, dass eine Familie eine Lehrperson als Lehrbegleitung haben kann, jedoch der Unterricht von zuhause organisiert werden müsste (d.h. LP unterrichtet nicht, ist Coach und Planungsperson).
Wird hier die LP im Stundenlohn entlöhnt? Von der Familie oder vom Kanton?

Wo kann ich diese Informationen zu „Homeschooling Kanton Bern“ finden?

Herzlichen Dank für Ihre Antwort!

Liebe(r) anonym9182,

wenn sich eine Familie für „Homeschooling“ (im Volksschulgesetz des Kantons Bern [VSG; BSG 432.210] heisst es „Privatunterricht“; vgl. die Art. 71 ff. VSG) entscheidet, muss sie die Kosten für Lehrpersonen bzw. die sie anleitenden Lehrpersonen selber tragen (im Kanton Bern ist die Anleitung durch eine „pädagogisch ausgebildete Person“ zwingend). Das Rechtsverhältnis zwischen der Lehrperson und den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten untersteht dabei dem Privatrecht; die Parteien können das Entgelt somit frei vereinbaren.

Nähere Informationen zum Privatunterricht im Kanton Bern finden sich im Merkblatt zur Bewilligung von Privatunterricht.
Ich habe Dir dasselbe unten angehängt.

Liebe Grüsse, der schlaue Bison