Hunde auf dem Pausenplatz

Eine Nachbarin der Schule kommt in der grossen Pause in unregelmässigen Abständen mit ihren zwei grossen Hunden auf den Pausenplatz. Sie lässt die Hunde eine Weile über den Pausenplatz rennen, die einen Kinder haben Freude, andere weniger. Als Pausenaufseher hatte ich nie Freude daran. Die letzten Male forderte sie die Kinder sogar auf, den Hunden ein Gudeli zu geben.
Meine Kolleginnen und ich trauten uns nie so recht, die Frau zu bitten, den Pausenplatz mit ihren Hunden zu verlassen, da wir nicht denken, einfach so ein Weisungsrecht gegenüber Drittpersonen zu haben, es sei denn, die Person habe ein Rayonverbot.
Solche Rayonverbote haben die Gemeindebehörden gegenüber problematischen DorfbewohnerInnen auch schon ausgesprochen, aber mit der betreffenden Person will sich niemand anlegen. Niemand von den Gemeindebehörden will etwas tun, es war schon mehrere Male Thema in der Schulkommission und meines Wissens auch schon im Gemeinderat. Interessenskonflikte, Nachbarschaften, von den Behörden haben auch die meisten einen Hund, finden mehrheitlich, die betreffenden Hunde seien im übrigen ja lieb…
Insbesondere wenn wir Pausenaufsicht habe, bin ich verantwortlich für die Sicherheit der Kinder. - Ich weiss natürlich auch, dass das Risiko nicht gross ist - aber ein potenzielles Risiko einfach tolerieren…?
Meine Schulleiterin konnte die betreffende Frau vor ein paar Tagen darauf ansprechen, sie schien es im ersten Moment zu akzeptieren, nun scheint es ihr aber doch nicht so klar und ich muss damit rechnen, dass sie mit ihren Hunden wieder aufkreuzt.
Das grosse Problem scheint mir, dass wir der Frau nicht stichhaltig begründen können, dass sie dieses Verhalten unterlassen soll. - Oder doch?
Vielen Dank zum voraus für eure Hilfe!

Lieber Anonymer,

gemäss Art. 7 Abs. 1 Bst. b des kantonalen Hundegesetzes vom 27. März 2012 (BSG 916.31) müssen Hunde auf Schulanlagen sowie auf öffentlichen Spiel- und Sportplätzen an der Leine gehalten werden. Sodann können die Gemeinden nach Art. 8 des Hundegesetzes Orte bezeichnen, zu denen Hunde keinen Zutritt haben. Die Gemeinden könnten also alle oder einzelne (Volks-)Schulanlagen per Erlass oder Allgemeinverfügung zu (während der Unterrichtszeit) hundefreien Zonen erklären. Sie könnten ausserdem – gestützt auf das ihr gemäss Art. 9 Abs. 1 der Volksschulverordnung vom 10. Januar 2013 (VSV; BSG 432.211.1) zustehende Hausrecht über die Schulanlagen – einzelnen Personen aus Sicherheitsgründen verbieten, ihre Hunde auf Schulanlagen spazieren zu führen. Die Zuständigkeit liegt in beiden Fällen bei der betreffenden Gemeinde; immerhin kann diese – wie z. B. die Stadt Bern (vgl. Art. 40 Abs. 1 Bst. f des Stadtberner Schulreglements) – die Ausübung des Hausrechts über die Schulanlagen an die Schulleitungen delegieren. Schliesslich hat der Kanton die Halterinnen und Halter von potenziell gefährlichen Hunden dazu zu verpflichten, ihre Hunde auf öffentlichem Grund generell an der Leine zu führen und/oder ihnen einen Maulkorb anzulegen (vgl. dazu Art. 12, insbesondere Abs. 2 Bst. e des Hundegesetzes).

Vor dem Hintergrund der genannten Vorschriften ist es also ohne weiteres unzulässig, Hunde auf Schularealen frei herumrennen zu lassen. Im Übrigen müsste man jedoch entweder – wie offenbar bereits geschehen – das Gespräch suchen und die Dame darum bitten, das Schulareal nicht mehr gemeinsam mit ihren Hunden aufzusuchen, oder aber, sofern die Ausübung des Hausrechts nicht an die Schulleitung delegiert wurde, die Gemeinde davon überzeugen, tätig zu werden. Da es sich aber wohl nicht um als gefährlich einzustufende Hunde handelt, dürfte die Leinenpflicht möglicherweise bereits zum Ziel führen.

Sollte es auf dem Schulgelände zu einem Zwischenfall kommen, ist umgehend die Polizei zu verständigen; die Massnahmen, die dann ergriffen werden müssten, reichen von der Anordnung des Besuchs eines Hundekurses über die Maulkorbpflicht bis hin zur Tötung des Tiers (vgl. dazu wiederum Art. 12 des Hundegesetzes).

Ich hoffe, Dir damit weitergeholfen zu haben.

Liebe Grüsse, der schlaue Bison

Merci vielmals für deine aufschlussreiche Antwort!