Kindergartenstart

Liebes Forum

In unseren Kindergärten starten jedes Jahr immer mehr Kinder mit schwierigen Voraussetzungen. Fast alle Kinder haben einen Migrationshintergrund. Viele Kinder sprechen wenig oder gar kein Deutsch. Es gibt Kinder, die haben keine Gruppenerfahrung (Kita oder Spielgruppe). Die Kita und die Spielgruppen kosten, deshalb treten die Kinder möglichst früh (mit 4 Jahren) in den Kindergarten ein. Einige Kinder wurden bis zum Kindergarteneintritt kaum gefördert, z. B. haben sie keine Erfahrungen mit Büchern, Scheren, Leimstift, Farbstift, Klebstreifen.
Mittlerweile kommen auch Kinder, wo sich später herausstellt, dass sie in eine Sonderschule gehören. Dies geschieht in der Regel erst nach langer Überzeugungsarbeit der Eltern. Ebenfalls kommen Kinder, welche bereits abgeklärt sind und den Status bVSA haben. Die Eltern sind häufig berufstätig, haben Geldsorgen und wenig Zeit für die Kinder. Die Kinder werden vom Handy, dem Fernseher und den Grosseltern betreut.

Die Frage ist: Muss die Schule alle Kinder aufnehmen? Kann die Schule Kinder rückstellen? Kann die Schule ein bVSA-Kind ablehnen, wenn es sich herausgestellt hat, dass die Eltern auf der Erziehungsberatung (EB) die empfohlene separative Beschulung abgelehnt haben? Oder ist der Eintritt in den Kindergarten das Wunschkonzert der Eltern? Hat die Schule keine Macht, wenn die Eltern nicht wollen? Können die Eltern den Gang auf die EB verweigern?
Diese untragbare Situation führt dazu, dass wir Kinder bis zu zwei Jahren im Kindergarten haben, die nicht dorthin gehören und das Lernen für die anderen Kinder sehr erschwert wird.

Unser Team ist sehr froh um Antworten! Vielen Dank

Guten Tag Scheidegger

Die Schule im Kanton Bern ist verpflichtet, alle schulpflichtigen Kinder aufzunehmen, auch solche mit besonderen Bedürfnissen. Die Eltern haben Mitspracherechte, aber nicht uneingeschränkte Entscheidungsfreiheit. Wenn es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Eltern und Schule bezüglich der geeigneten Förderung eines Kindes kommt, gibt es Mechanismen, um im Interesse des Kindes Lösungen zu finden.

  1. Muss die Schule alle Kinder aufnehmen?

Ja, die Schule hat im Kanton Bern eine Aufnahmepflicht. Gemäss dem bernischen Volksschulgesetz haben alle Kinder das Recht auf den Besuch der Volksschule. Dies gilt auch für Kinder mit besonderen Bildungsbedürfnissen.

  1. Kann die Schule Kinder rückstellen?

Ja, die Rückstellung eines Kindes ist möglich. Die Entscheidung, ob ein Kind zurückgestellt wird, erfolgt in Absprache zwischen den Eltern, der Schule und gegebenenfalls weiteren Fachpersonen, wie der Erziehungsberatung (EB). Rückstellungen bedürfen einer klaren Begründung, basierend auf dem Entwicklungsstand des Kindes. Letztlich liegt die Entscheidung bei der Schulleitung, allerdings im Dialog mit den Eltern.

  1. Kann die Schule ein bVSA int Kind ablehnen, wenn die Eltern die empfohlene separative Beschulung abgelehnt haben?

Die Schule kann ein Kind nicht einfach ablehnen. Selbst wenn die Eltern eine separative Beschulung ablehnen, bleibt die Schule verpflichtet, das Kind aufzunehmen und zu fördern. Allerdings kann die Schule, zusammen mit der Erziehungsberatung und anderen Fachpersonen, Massnahmen vorschlagen, die im besten Interesse des Kindes sind. Wird die integrative Förderung für das Kind als ungeeignet betrachtet und eine separative Beschulung empfohlen, gibt es Möglichkeiten, dass die Schulaufsicht eine Anhörung mit allen Beteiligten durchführt, die Argumente abwägt und allenfalls gegen den Willen der Eltern bVSA sep verfügt.

  1. Ist der Eintritt in den Kindergarten das Wunschkonzert der Eltern?

Nein, der Eintritt in den Kindergarten ist kein „Wunschkonzert“ der Eltern.

  1. Hat die Schule keine Macht, wenn die Eltern nicht wollen?

Die Schule hat durchaus Handlungsmöglichkeiten. Wenn Eltern Entscheidungen treffen, die nicht im besten Interesse des Kindes sind, kann die Schule gemeinsam mit der Erziehungsberatung und der Schulaufsicht Unterstützungsmassnahmen veranlassen/ergreifen, auch wenn die Eltern anderer Meinung sind.

  1. Können die Eltern den Gang auf die Erziehungsberatung (EB) verweigern?

Die Eltern können sich dem Gang zur Erziehungsberatung grundsätzlich verweigern, aber dies würde den Förderprozess und die Entscheidungsfindung erschweren. Falls Eltern den Kontakt zur EB verweigern und die Situation problematisch bleibt, kann die Schule auch andere Instanzen (zum Beispiel die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, KESB) einbeziehen, um das Wohl des Kindes sicherzustellen.

Herzliche Grüsse

Segler

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Guten Tag Segler

Ich danke Ihnen für die rasche und kompetente Antworten zu diesem Thema. Wir werden die Fragen und Antworten im Kindergartenteam besprechen und das Thema auch mit der Schulleitung aufgreifen.

Freundliche Grüsse

Liebe alle
Nach der Schilderung von Scheidegger würde ich mir überlegen, die politische Gemeinde in die Pflicht zu nehmen. Wäre es rechtlich machbar, wenn sie bspw. für alle Eltern mit Kindern im Alter von 2 oder 3 Jahren eine Informationsveranstaltung „Volksschule“ machen würde (wer nicht kommt, bezahlt eine Busse)? Vermutlich bräuchte es ein separates Reglement dazu.
An dieser Veranstaltung würde dann informiert, wie die Abläufe sind, was die Erwartungen an die Erziehung sind (Handhabung Leim, Farbstifte, Bücher) und wo man Hilfe bekommt (je nach Grösse mit Anwesenheit von Früherziehungsdienst, EB, Sozialdienst…). Ggf. auch mit Übersetzung in die wichtigsten „Zielsprachen“. Ausserdem könnten die KindergärtnerInnnen bereits anwesend sein, um zu zeigen, dass es die Schule ernst meint und man miteinander spricht.

Was meint @Segler dazu? Gibt es Gemeinden, in denen dies bereits so gehandhabt wird?

Hallo zusammen
Frühe Förderung ist zentral, weil sie die Grundlage für den späteren Bildungserfolg legt. Es gibt im Kanton Bern einige Gemeinden welche Angebote zur frühen Förderung machen und den Übergang in den Kindergarten gemeinsam mit der Schule gestalten.

Diese Angebote zielen darauf ab, Kinder von Geburt an bis zum Eintritt in den Kindergarten in ihrer Entwicklung zu unterstützen. So misst etwa auch die Erziehungswissenschaftlerin Margritt Stamm diesem Übergang grösste Bedeutung zu: vgl. Dossier Kindergartenübertritt (
https://www.netzwerk-kinderbetreuung.ch/media/filer_public/bf/1f/bf1fda2e-2c8c-43b1-b375-5bc7ec7410a7/stamm_2015_dossier_blickpunkt_kindergarten.pdf ….).

Angebote der Frühen Förderung können verschiedene Bereiche wie Sprachförderung, motorische Fähigkeiten, soziale Kompetenzen und kognitive Entwicklung umfassen. Besonders Kinder, die zu Hause wenig Unterstützung erfahren, können von diesen Angeboten profitieren.

Die Herausforderung in dieser Thematik besteht in der Erreichbarkeit der Eltern, dass sie verstehen worum es geht und dass ihre Familie von den Angeboten profitieren können. Dies ist nicht mit Busen zu erreichen sondern mit Aufklärung, Netzwerken und einer Kommunikation in der Sprache der Eltern, sowie einer engen Zusammenarbeit von der Bildung, dem Sozialen und der Gesundheit.

Ahoi Segler

Hallo zusammen,

Es ist genau so, wie Segler es beschrieben hat. Es existieren viele Angebote in der entsprechenden Gemeinde, welche die Eltern in der Frühförderung ins Boot holen möchten, z. B. Primano, Eltern-Kind-Beratung, vergünstigte Betreuungsgutscheine für Kita oder Spielgruppe, Sprachstandserfassung vor dem Kindergarten, Deutsch lernen vor dem Kindergarten und ähnliches.
Das Problem besteht damit, dass es Eltern gibt, die sich für kein Angebot interessieren, sich nicht über die Angebote informieren oder die Post nicht anschauen.
Das erschwert es uns Lehrpersonen in den Kindergärten ungemein mit dem Start. Es besteht ja nicht wirklich die Möglichkeit, die Kinder rückzustellen, wenn sie nicht bereit sind für den Kindergarten. Dazu braucht es die Kooperation der Eltern.
Für die Eltern ist der Eintritt in den Kindergarten möglichst früh interessant, weil es gratis ist. Spielgruppe, Kita und anderes kosten, auch wenn es Vergünstigungen gibt.

Hallo Scheidegger
Müssen wir alle Kinder im Kindergarten aufnehmen? Ja wahrscheinlich schon, aber zu welchem Preis? Ich denke hier kann nur die Politik etwas ändern. Investitionen in frühkindliche Bildung und Betreuung sind entscheidend. Dies umfasst die Unterstützung von Familien und die Bereitstellung von qualitativ hochwertigen Betreuungseinrichtungen. Die Spielgruppen sollten von der Gemeinde bezahlt werden und für fremdsprachige Kinder obligatorisch sein, ebenso die Jahreskontrollen beim Kinderarzt, so könnten Auffälligkeiten bei der Entwicklung der Kinder früh erkannt werden.
Ich lese bei deinem Beitrag auch zwischen den Zeilen und kann das alles sehr gut nachvollziehen. Den Ansprüchen aller gerecht werden zu wollen ist unmöglich. Leider empfinde ich es auch zunehmend so, dass in unseren Kindergärten (und auch in den Schulen) die Arbeitsbelastung steigt und die Freude am Beruf abnimmt. Die Aufgaben und Herausforderungen sind immer schwieriger zu bewältigen. Wir spüren den deutlichen Mangel an Lehr- und Fachkräften und sind gezwungen, immer mehr zusätzliche Aufgaben zu übernehmen. Wir degradieren den Kindergarten zu einer Betreuungsstätte. Der Bildungsauftrag ist in dieser Form nicht mehr richtig durchführbar, und die Leidtragenden sind die Kinder, welche eigentlich altersgerecht und interessiert den Kindergarten besuchen. Für viele Lehrpersonen im Kindergarten ist die Situation nicht zufriedenstellend, und so arbeiten sie ständig am Limit bis es nicht mehr geht, leider schon miterlebt.

Hallo Kafi,
Du sprichst mir sehr aus dem Herzen!
Das System hat sich nicht an den veränderten Bedürfnissen angepasst. Die Kinder treten jünger in den Kindergarten ein. Die Erziehungsstile der Eltern sind sehr divers. Einige Kinder werden nicht mehr richtig erzogen und haben keine Ahnung, was sich gehört. Sie sind sich nicht gewöhnt, einer erwachsenen Person zuzuhören, und ihre Anweisungen zu befolgen.
Der Betreuungsschlüssel hat sich nicht oder wenig verändert. Du kannst heute Klassenhilfen beanspruchen. Diese sind zwar eine Hilfe, jedoch musst du zuerst die Gründe dafür der Schulleitung melden, diese fordert sie beim zuständigen Schulinspektorat ein. In der Regel bekommst du die Stunden bewilligt, jedoch sind sie immer wieder befristet. Das führt dazu, dass du z.B. eine Person findest, diese hilft dir 6 Wochen. Anschliessend läuft die Bewilligung aus und du musst erneut eine Klassenhilfe anfordern. Du erläuterst erneut die Gründe dafür bei der zuständigen Schulleitung. Diese fragt das Schulinspektorat für erneute Klassenhilfestunden. Wenn es bewilligt wird, musst du danach unter Umständen wieder eine neue Klassenhilfe suchen. Wenn du dann eine hast, musst du sie wieder für die nächsten 6 Wochen einarbeiten. Das schwierige Kind, welches sie evtl. betreuen muss, muss sich auch immer wieder an eine neue Person gewöhnen.
Übrigens ist in der Stadt Bern der Betreuungsschlüssel in der Tagesbetreuung von 10 Kindern auf 6 Kindern verbessert worden. Wir im Kindergarten haben durchschnittlich 20 Kinder. In der Regel ist eine Lehrperson für diese 20 Kinder zuständig. Vielleicht sind es 2 Lehrpersonen, die sich das Klassenlehrpersonenamt aufteilen. Jedoch hat dann die 2. Lehrperson den Auftrag, die Kinder im DaZ zu fördern. Dann hast du eine IF, die dir für gewisse Lektionen 3-4 Kinder „abnimmt“ und sie speziell fördert. Dann hat ein Kind vielleicht noch Logo, evtl. hast du ein BVSA-Kind, dieses wird von einer anderen IF betreut. Du hast zwar Entlastung, jedoch reicht das nirgends hin. Entweder betreust und „hütest“ du die Kinder und kannst sie nicht mehr richtig bilden, was eigentlich dein Auftrag ist.
Diese Situation ist nicht mehr zufriedenstellend und du verlierst viel Energie und mit der Zeit nimmt die Freude am Beruf ab.
Es gibt Kolleginnen, die freiwillig das Pensum reduzieren, damit sie die Arbeitsbelastung ertragen. Das ist doch nicht die Lösung!
Es besteht dringend Handlungsbedarf in den Kindergärten!

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Zwei Gedanken: In meiner Wohngemeinde werden die Kinder, welche irgendwie mit der Sozialhilfe im Kontakt sind überprüft, ob die Spielgruppe als Kindergartenvorbereitung angezeigt wäre und bei Bedarf auf Gemeindekosten einen Halbtag pro Woche in eine Spielgruppe geschickt im Jahr vor dem Kindergarten. Ausserdem werden wenig sozialisierte Kinder ein oder zwei Tage in den Hort geschickt, auch wenn die Mutter zu Hause ist (ebenfalls auf Gemeindekosten - auch das betrifft Kinder aus Familien mit wirtschaftlicher Hilfe/Sozialhilfe).
Vor ein paar Jahren las ich in der Zeitung von einer Gemeinde, welche alle Kinder im Alter von zwei Jahren zu einer kinderärztlichen Untersuchung aufbietet und bei Bedarf Fördermassnahmen (Psychomotorik, was auch immer) verfügt und bezahlt. Das sei billiger, als erst im Schulalter hinterherflicken, wurde die Behörde zitiert.

Hallo Schulhaus,
Ich denke, dass in der Gemeinde, wo ich arbeite, die Eltern, welche Sozialhilfe beziehen, auf die Angebote der Frühförderung aufmerksam gemacht werden und zum Teil auch Druck ausgeübt wird. Es gibt jedoch Eltern, die sind mit ihren Finanzen oder anderen Problemen beschäftigt, sind mit den Angeboten der Frühförderung nicht vertraut, lesen die Hinweise nicht, obschon sie von offizieller Seite Fragebogen erhalten, füllen diese auch nicht aus und profitieren deshalb nicht von den niederschwelligen Angeboten. Die Kita, die Spielgruppe sind ihnen zu teuer, der Aufwand für eine Verbilligung zu umständlich, so lassen sie es bleiben. Ihre Kinder werden zum Teil von den älteren Geschwister betreut, welche die Lehre abgebrochen haben, oder es hat Grosseltern, welche die Betreuung übernehmen. Die Kinder werden irgendwie erzogen, haben viel Medienkonsum und wenig kindgerechte Angebote für ihr Alter. Ab dem Alter von 4 Jahren treten diese Kinder in den Kindergarten ein, da dieses Angebot gratis ist und in der Nähe des Wohnortes. Wir Lehrpersonen im Kindergarten sollten diese Kinder zu den fast gleichen Bedingungen wie vor ein paar Jahren, als die Kinder älter in den Kindergarten eingetreten sind, sozialisieren, erziehen und bilden. Mit den gegenwärtigen Ressourcen ist das fast nicht mehr zu schaffen. Daraus erfolgt ein Betreuen der Kinder und ein knappes Angebot der Bildung, weil einige Kinder zuerst soweit kommen müssen, dass sie überhaupt bereit sind, etwas zu lernen. Es hat jedoch in der Klasse vielleicht 75% der Kinder, die lernwillig und bereit sind. Diese müssen jedoch häufig warten, bis es einigermassen vom Lernklima möglich ist, Lerninhalte zu vermitteln. Eltern, die es sich leisten können, suchen sich eine Privatschule, ziehen in ein anderes Quartier um oder machen Home Schooling. Mit der Zeit blutet die Schule in „ärmeren“ Quartieren aus und es führt dazu, dass es ein Zweiklassen-Schulumfeld gibt. Das ist sehr schade und gefährlich.

Liebe/r Scheidegger

Zwei Dinge vorab:

  • Ich bin keine Kindergartenlehrperson.
  • Mir steht es nicht zu, über eure Situation zu urteilen oder euch zu belehren.

Aber das, was du beschreibst, kenne ich aus dem Schulwesen (leider) allzu gut.

Folgende Gedanken sind mir gekommen bzw. folgender Eindruck ist bei mir entstanden:

  • Mit eurem Angebot könnt ihr einige Kinder gar nicht mehr erreichen, weil es systemisch einfach nicht (mehr) passt.
  • Ihr seid euch der Lage bewusst und ihr wollt, dass sich etwas ändert.

Meine Vorschläge:

  • Versucht nicht mehr zu machen, sondern weniger. Achtet vor allem auf eure Gesundheit.
  • Überlegt euch im Team, ob jetzt nicht ein guter Zeitpunkt wäre, um an eurem Leitbild und Programm zu arbeiten. Führt hierzu eine Bestandsaufnahme durch, bei der ihr nicht wertet, sondern nur beschreibt (zum Beispiel mithilfe einer SWOT-Analyse).
  • Holt euch Hilfe von aussen und bleibt mit den zuständigen Stellen und Institutionen in Kontakt.

Eine Kindertagesstätte, die ich mal kennenlernen durfte, befand sich vor etwa 10 Jahren in einer ähnlichen Situation wie ihr.
Die Leitung nahm dies zum Anlass, das Konzept auf Heilpädagogik und Sprachförderung auszurichten, um den Kindern gerecht werden zu können und die durch Passungsprobleme verursachten Reibungsverluste zu minimieren.

Alles verändert sich, wenn ihr es verändert.

Ich wünsche euch viel Kraft und alles Gute.
Philipp